Abschieben von persönlicher Täterschuld auf Strukturen und Systeme der Kirche ( Synodaler Bruch 5 )
Nach kirchlich-theologischer Selbstbewertung verstoßen Geistliche, die gegen Minderjährige und Schutzbefohlene sexuelle Übergriffe begangen haben, in zweifacher Weise gegen die Lehre der Kirche: