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             Nicht mehr katholisch             16.4.2023

Zur häretisch-schismatischen Situation der katholischen Kirche in Deutschland

  Die Not der Katholiken in Deutschland ist groß, denn die Bischöfe, die die Beschlüsse des Synodalen Wegs in ihren Diözesen umsetzen wollen, befinden sich in einem offenkundigen häretischen Schisma.

 Wie sollen sich nun Katholiken verhalten, die an einem solchen Schisma nicht nur nicht passiv bzw. indirekt durch Duldung mitwirken, sondern aktiv dagegen angehen möchten? Was tun, wenn Rom nicht reagiert und ein sog. schmutziges Schisma in Kauf nimmt? Zuallererst dürfen die Katholiken wissen, daß sie aufgrund der Taufe immer Mitglied der Kirche Jesu Christi sind, solange sie nicht dezidiert vom Glauben abfallen. Das heißt aber auch, daß ein Austritt aus der Kirche als Kirchensteuerbehörde nicht automatisch gleichzusetzen ist mit einem Glaubensabfall. Somit können glaubens- und kirchentreue Katholiken, die den Zustand eines häretischen Schismas nicht ertragen wollen, aus der Kirche als Steuerbehörde austreten, also ihr Geld dem kirchlichen häretisch-schismatischen System entziehen und trotzdem Vollmitglied der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben. Ein solcher Schritt ist nicht nur langfristig, sondern relativ rasch gegenüber häretisch-schismatischen Bischöfen mit ihren Ordinariaten wirksam. Wer diesen Schritt setzen will, könnte sich bei seinem Austritt an das unten angefügte Formular halten.

   In Anlehnung an eine Initiative in Vorarlberg (siehe: kath.net vom 30. Januar 2023, „Kirchenbeitragsstopp“ für Vorarlberg) könnte mutatis mutandis pro Diözese mit häretisch-schismatischen Bischöfen eine Anwaltskanzlei ein Treuhandkonto für nichtschismatische Gläubige eröffnen, von dem aus glaubens- und kirchentreue katholische Organisationen und Aktivitäten unterstützt werden. Beim Austritt aus der Kirchensteuerbehörde sollte man die Zusatzerklärung abgeben:

  1.   vor dem Standesamt beim Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  2.   vor dem zuständigen Ortspfarrer und dem Ortsbischof als öffentliches Glaubenszeugnis

 

 Mit meinem standesamtlichen Austritt aus der katholischen Kirche als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erkläre ich in keiner Weise meinen Austritt aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft.

 Ich werde im Gegenteil weiterhin treu in fide et moribus zur Kirche als Glaubensgemeinschaft stehen, das aufgrund meines Austritts aus dem Zwangskirchensteuersystem ersparte Geld selbstbestimmt und angemessen für katholische Belange einsetzen und wie bisher am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen.

 

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Ort/Datum                                                                                       Unterschrift