Arbeitskreis
 von

 Katholiken

Logo

Ich bin der Weg,

die Wahrheit und

das Leben

www.katholikenkreis.de / 5: Weltkirche und Ortskirche > Der deutsche synodale Irrweg (3)
.

Der deutsche synodale Irrweg (3)

Der deutsche synodale Irrweg (3)

Vertuschungsbischöfe schieben Schuld an sexuellen Übergriffen auf böse Strukturen

Von Hubert Hecker.

Die im Jahre 2012 von der Deutschen Bischofskonferenz geförderte Studie von vier Forensikern unter der Leitung von Prof. Norbert Leygraf konzentrierte sich bei der Auswertung psychiatrischer Gutachten auf die individuelle Risikobeurteilung von sexuell übergriffigen katholischen Geistlichen. Bei ihren Untersuchungen von biografischen Tatzusammenhängen und persönlichen Faktoren legten die Forscher Wert auf den forensisch-ethischen Grundsatz, dass die Verantwortung für sexuelle Missbrauchshandlungen bei den Tätern zu suchen ist und nicht auf Institutionen abgeschoben werden darf.

Es stellt sich die Frage, aus welchen Motiven und Zielsetzungen die Leitung der Deutschen Bischofs-Konferenz schon ein Jahr später bei der Ausschreibung für ein weiterführendes Forschungsprojekt die forensisch gebotene Einzelverantwortung von Tätern und Vertuschern marginalisierte. In der MHG-Studie werden ausdrücklich individuelle Schuld und Verantwortung der Missbrauchstäter hintangestellt (S. 16). Stattdessen sollten die Forscher als Ursachen für sexuelle Missbräuche an Minderjährigen vor allem innerkirchliche Strukturen verantwortlich machen.

Linke Strukturdebatte verschleiert die persönliche Verantwortung von Bischöfen

Der Begriff von schuldhaften Strukturen stammt aus der linken Befreiungstheologie. Die marxistischen Kirchenradikale im Gefolge der 68er wollten mit den ‚Strukturen der Sünde' die kapitalistischen Verhältnisse in Wirtschaft und Gesellschaft anklagen. Kardinal Ratzinger erinnerte in den 80er Jahren die Polit-Theologen an das biblisch-christliche Basiswissen: Schuld steht immer in persönlicher Verantwortung, individuelle Sünden dürfen nicht auf Strukturen oder Institutionen abgewälzt werden.

Als die leitenden DBK-Bischöfe im Oktober 2018 in Fulda die MGH-Studie vorstellten, gaben sie sich radikal wie linke Kirchenkritiker. Mit Worten wie „Machtkartelle, Männerbünde und Klerikalismus prügelten sie auf das kirchliche System ein, als sei der Herr Klerikalismus eine Unperson". So zitierte Christian Geyer in der FAZ die Journalistin Christiane Florin, die damals die persönliche Verantwortung der Bischöfe angemahnt hatte – einschließlich von Rücktritten bei Vertuschungstätern. Das wurde von den Betroffenen mit betretenem Schweigen übergangen.

Der Vorfall erhärtet den Verdacht, dass die DBK-Bischöfe mit dem MHG-Auftrag, alle Schuld an den Missbrauchsvorfällen den innerkirchlichen Strukturen anzulasten, eine bestimmte Absicht verfolgten: Damit sollte die Gefahr abgewendet werden, dass die Bischöfe selbst als Vertuschungstäter in den Fokus der Untersuchung gerieten. Da die Studie alle personale Schuld in eine anonyme institutionelle Täterschaft verwandelte, konnten sich die verantwortlichen Bistumsleiter leicht hinter den bösen Strukturen verstecken. Mit der Identifizierung von „systemischen Faktoren" wie der Klerikalismus als angeblich missbrauchsbegünstigend konnten sich die Bischöfe sogar als Kämpfer für Aufklärung und Prävention präsentieren.

Die Kirche als Täterorganisation, in ihrer DNA dazu determiniert?

Der Limburger Bischof Georg Bätzing zeigte im November 2018 seinen eifernden „Zorn" darüber, dass die Kirche die „systemischen Faktoren" zur Missbrauchsbeförderung nicht gesehen habe. Er verstieg sich zu der Behauptung: Die Kirche müsse sich sagen lassen, „dass sie eine Täterorganisation ist". Verräterisch seine folgende Aussage: Die Kirche habe „Täter geschützt und falsch gehandelt". Waren es die 600.000 Bistumskatholiken, die Missbrauchstäter schützten? Haben die 400 unbescholtenen Diözesanpriester falsch gehandelt? Sollen die mehr als tausend in Gemeinden und Ordinariat angestellten Laien als Teil der Täterorganisation in Haftung genommen werden?

Der Begriff ‚Täterorganisation' ist im Zusammenhang der MHG-Studie auch deshalb deplatziert, weil dort nur von ‚Beschuldigten' gesprochen werden kann, von denen nur ein Bruchteil als Täter erwiesen ist.

Bezüglich der Vertuschungstäter zu Missbrauchsvorgängen kommt allein das frühere Leitungspersonal des Bistums infrage. Daher wäre zu untersuchen, ob Bischof, Generalvikar und/oder Personaldezernent mit ihrer Versetzungspraxis „falsch handelten". Doch statt bei den Missbrauchsvertuschern Ross und Reiter zu nennen, beschimpft der Limburger Bischof das „System der Kirche" als Täterinstitution. Inzwischen hat das Wort der ‚Täterorganisation' bei der ersten Sitzung des Synodalen Wegs Schule gemacht. Der Jesuit Klaus Mertes brachte diese Strukturbeschuldigung auf den Punkt: „Das System selbst ist schuld" (Schlagzeile in der FNP am 19. 2. 2019).

Noch eifernder äußerte sich der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer im November 2018. Er glaubt, dass der Missbrauch von Macht „in der DNA der Kirche" stecke. Nicht die einzelnen Christen und Kleriker seien die Sünder, wie in den Schuldbekenntnissen früherer Päpste ausgesagt, sondern die Kirche als Institution und Gemeinschaft sei durch die „Strukturen des Bösen" dauerhaft infiziert. Mit diesem Wort zitierte er den Ex-Priester und Ex-Katholiken Eugen Drewermann, den er als „verkannten Propheten unserer Zeit" hochstilisierte. Diese neuen Propheten rufen die Strukturen dazu auf, ihre Schuld zu bekennen und sich zu bekehren. Ihr Struktur-Evangelium lautet, dass sich bei struktureller Umkehr die „Struktur des Guten" - alias das Reich Gottes - von selbst einstellen würde. Amen.

Strukturdebatten auf dem Synodalen Weg sind Ablenkungsmanöver

Inzwischen wird die Fokussierung auf die angeblich sündhaften Systemfaktoren zusammen mit der bischöflichen Betroffenheitsrhetorik immer häufiger als Ablenkungsmanöver in Bezug auf persönliche Verantwortung erkannt. Die dauernd zu hörenden „Hinweise auf systemimmanente Defizite" seien schwer erträgliche Ausflüchte, zitierte Reiner Burger (FAZ) einen Missbrauchsbetroffenen im Bistum Münster. Man sollte sich kirchlicherseits nicht wundern, so Christian Geyer, wenn diese „Strukturdebatten bis hin zum Synodalen Weg den Anschein von Alibiveranstaltungen annehmen". Derselbe Vorbehalt gelte im weltkirchlichen Maßstab für das päpstliche Vorgehen, schrieb der FAZ-Autor am 20. 3. 20. Der Vatikan vermittle den Eindruck, dass detaillierte Untersuchungsergebnisse zu ehemaligen hochrangigen Verantwortungsträgern so lange hinausgezögert würden, bis sich das öffentliche Interesse gelegt haben könnte. Es verminderte ebenfalls die Glaubwürdigkeit des Vatikans in Sachen Aufklärung, als Papst Franziskus im Dezember 2018 mit einem Machtwort externe Untersuchungen von bischöflichem Fehlverhalten in den USA verhinderte.

In den US-amerikanischen Diözesen war die 2002 eingeführte kirchliche Selbstkontrolle durch Metropolitan-Bischöfe offensichtlich gescheitert – unter anderem deshalb, weil solche Missbrauchstäter wie Kardinal McCarrick mit ihren Seilschaften und Netzwerken die Vertuschungspraxis von zahreichen Bischöfen weiter vertuschten. Doch genau für dieses bischöfliche Vertuschungskartell sprachen sich die Vertreter der päpstlichen Linie aus: der Nuntius Pierre und Kardinal Cupich. Damit war die Initiative der amerikanischen Bischofskonferenz, großer Laienorganisationen und der Opferverbände abgewürgt, ein mehrheitlich von Laien besetztes Untersuchungsgremium sowie eine Beschwerdeinstanz einzusetzen.

Solche externen Recherchen sind auch in Deutschland entscheidend wichtig, weil sie nicht an die Vorgaben von MHG-Studie und DBK gebunden sind, nur in Strukturen die Ursachen für Missbräuche und Vertuschung zu suchen. In der Studie wird kein einziger deutscher Bischof namentlich zur Verantwortung gezogen. Ganz anderes etwa im staatlichen Pennsylvania-Report zu Missbrauchsvorfällen in sechs US-amerikanischen Diözesen. Dort wird der ehemalige Bischof von Pittsburgh, Donald Wuerl, 200 Mal im Zusammenhang mit Vertuschungsvorwürfen genannt. Bis zu dem Zeitpunkt hatte sich der zwischenzeitlich zum Erzbischof von Washington Ernannte auf der Bistumsseite als Vorkämpfer für Missbrauchsaufklärung feiern lassen.

Externe Untersuchungen entlarven das Narrativ von „systemischen Ursachen"

Einzelne deutsche Bistümer haben inzwischen die notwendigen Schritte zu externen Kontrollberichten eingeleitet. In Münster, Köln, Paderborn, Hamburg, München, Limburg und Essen sind entsprechende Aufträge an Fachleute vergeben. In Limburg hat man kürzlich einen juristischen Untersuchungsbericht des früheren Präsidenten des örtlichen Landgerichts zu einem Missbrauchsfall publiziert: 1986 wurde der Pfarrer Fritz B. zum Vormund seines Cousins bestellt, dessen Mutter gestorben war. Der Priester missbrauchte den Jungen vom 11. bis zum 17. Lebensjahr regelmäßig, meistens in seinem Schlafzimmer, aber auch auf Urlaubsreisen. Als Folge dieser Sexualverbrechen litt der spätere Student an Suizidgedanken, die auch in Suizidversuchen mündeten.

Diesem Fall von Missbrauch an einem Jungen in der Zeit seiner Geschlechtsreife entsprechen zwei Drittel aller ermittelten Missbrauchsopfer. Aber in das kirchenspezifische Deutungsschema der MHG-Studie passt der Missbrauch gar nicht. Denn die viele Jahre dauernden sexuellen Übergriffe des Pfarrers Fritz B. waren nicht durch „unkontrollierte Emotionen" bedingt, wie die Studie für die meisten Fälle behauptet. Sie waren offenbar geplant und gewollt. Als Erklärung braucht man auch kein klerikalistisches Strukturmerkmal, nach dem der Priester seine Dominanz qua Amt und Weihe zur Gefügigmachung des Jungen eingesetzt hätte. Der Pfarrer nutzte einfach die Nähe- und Verwandtschaftsbeziehung zu dem Opfer, wie das bei den weitaus meisten sexuellen Übergriffen in der Gesellschaft festzustellen ist. Der Kern der kriminellen Handlung bestand darin, dass ein erwachsener Mann einen Minderjährigen sechs Jahre lang missbrauchte zur Befriedigung seiner homosexuellen Lustbedürfnisse. In diesem Fall besteht eine gewisse Analogie zu den Taten des pädophilen Missbrauchsideologen Helmut Kentler, der selbst seine Adoptiv- und Pflegesöhne missbrauchte sowie an kommunale Behörden die Empfehlung gab, Heranwachsende bei Päderasten „in Pflege" zu geben.

Untersuchungsauftrag: strukturelles Fehlverhalten und institutionelle Schuld...

Auch die Vertuschungspraxis der Limburger Bistumsverantwortlichen entspricht in keiner Weise dem MHG-Schema von den „spezifischen Strukturmerkmalen des hierarchisch-autoritären Systems": Der Personaldezernent Helmut Wanka handelte laut Untersuchungsbericht eigenmächtig und entgegen den kirchlichen Verwaltungsvorschriften: Er verschwieg die Missbrauchstaten des Pfarrers vor dem Bischof und allen beteiligten Ordinariatsstellen und vertuschte die angeordnete Therapie als „Auszeit". Er verhängte keine Auflagen nach der Rückkehr an alte Wirkungsstätte und informierte nicht die Vorgesetzten nach der Versetzung. In den Akten ließ er keine Spuren des pädokriminellen Verbrechens einfließen oder tilgte sie. Darüber hinaus bedrängte er das Opfer, auf Strafanzeige zu verzichten und machte sich so der Strafvereitelung schuldig.

Das vielgliedrige Vertuschungshandeln des Prälaten war kein Ergebnis eines „klerikal-männerbündischen Netzwerkes". Weniger polemisch, aber dafür selbstentlarvend erwiesen sich die Formulierungen im Limburger ‚Aufarbeitungsprojekt': Die externen Untersuchungen sollten die „Aufarbeitung von strukturellem Fehlverhalten und institutioneller Schuld in der Vergangenheit aufzeigen". Das soll wohl heißen: fehlerhaftes Verhalten von Strukturen der schuldigen Täterinstitution Kirche. Welch ein hochgestochener Popanz an Worthülsen, der die personale Verantwortung von Leitungspersonen vertuschen sollte!

... Ergebnis: individuelle Schuld und persönliche Schulderklärungen

Tatsächlich konnte der Limburger Jurist Gatzka zum vorgestellten Fall keine ‚missbrauchsbegünstigenden Strukturen' vorfinden. Er fand im Gegenteil heraus: Der Personaldezernent hatte sich mit seinem Vertuschungshandeln über die institutionellen Regeln des Ordinariats hinweggesetzt. Die mögen verbesserungswürdig sein. Insbesondere der Aktenführung im Verantwortungsbereich von Bischof Kamphaus würden ehemalige Mitarbeiter des Bistums ein „denkbar schlechtes Zeugnis ausstellen", weiß Daniel Deckers in der FAZ vom16. 4. 2019 zu berichten. Aber in diesem Fall war das Ergebnis der Recherchen des Juristen nichts anderes als die individuelle Schuld des Personaldezernenten. Helmut Wanka hat darauf mit einer persönlichen Schulderklärung reagiert: „Ich bedaure zutiefst, dass ich schwerwiegende Fehler in der Wahrnehmung und anschließenden Einschätzung eines nun feststehenden schweren sexuellen Missbrauchs" durch Pfarrer Fritz B. gemacht habe.

Ein ähnliches Schuldeingeständnis hat Altbischof Franz Kamphaus zu einem weiteren Missbrauchsfall abgegeben: Er hatte einem Priester aus dem Bistum Würzburg eine Pfarrei im Westerwald übertragen – trotz vorliegender Missbrauchsvorwürfe. Nach neuen Gerüchten zu sexuellen Übergriffen ließ Kamphaus nicht weiter ermitteln, sondern den Pfarrer in die Klinikseelsorge versetzen und dann ins Heimatbistum abschieben. Später verübte der Mann im Bistum Bamberg weitere Missbrauchstaten. Er wurde dafür strafrechtlich verurteilt und kirchlich mit der Höchststrafe der Laisierung belegt. Wolfdieter W. war offensichtlich ein pädokrimineller Serientäter, dessen Treiben durch die laxen Ermittlungen und vertuschenden Versetzungen über Jahrzehnte verlängert wurde.

Auch in diesem Fall waren es offensichtlich nicht ‚fehlverhaltende Strukturen oder institutionelle Schuld', bei dem die handelnden Personen nur die Vollzugsorgane der Systemvorgaben gewesen wären. Sondern der Bischof hatte die Freiheit, aber auch die ethische Pflicht, ganz anders zu entscheiden als er es tat. Daher nahm Franz Kamphaus die volle Verantwortung für seine Fehlentscheidungen auf sich: „Der Einsatz des Priesters in der Seelsorge und seine spätere Versetzung waren schwere Fehler. Hier habe ich schwere Schuld auf mich geladen. Opfern wäre Missbrauch erspart geblieben."

Die Fehleinschätzungen der MHG-Studie werden schlagartig klar

An diesen beiden Fallbeispielen von sexuellem Missbrauch und ihrer Behandlung durch die bischöflich Verantwortlichen werden exemplarisch die Fehleinschätzungen der MHG-Studie schlagartig klar – ebenso die auf den MHG-Empfehlungen aufbauenden Bistumsprojekte sowie die Forumsthemen des Synodalen Wegs:
▪ Für die sexuellen Missbrauchstaten von Klerikern sind nicht anonyme kirchliche Strukturen verantwortlich, sondern wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen die jeweiligen erwachsenen pädokriminellen Täter, die für ihre sexuellen Bedürfnisse Minderjährige missbrauchen.
▪ Das Verheimlichen und Vertuschen von Missbrauchsfällen durch die jeweiligen Bistumsleitungen ist nicht auf ein hierarchisch-autoritäres System abzuschieben oder als strukturell-institutionelles Fehlverhalten zu verflüchtigen, sondern es waren Bischöfe, Generalvikare oder Personaldezernenten, die individuell schwerwiegende Fehler gemacht und Schuld auf sich geladen haben.

Zeitgeistige Verharmlosung von einvernehmlichem Sex mit Kindern nach 1968

Es bleibt allerdings die Frage, warum solche angesehenen, engagierten, aufgeklärten und modernen Bischöfe wie Franz Kamphaus, die sich „im Einsatz für Menschenwürde und -rechte von niemandem übertreffen ließen" (Daniel Deckers am 16. 4. 2019 in der FAZ), die Menschenwürde von Missbrauchsopfern so leichtfertig preisgaben. In Kamphausens großem Herkunftsbistum Münster waren damals eine Anzahl übergriffiger Geistlicher zu verzeichnen. Die honorigen Bischöfe Tenhumberg und Lettmann waren in mehrere Vertuschungsfälle verwickelt. Weihbischof Thissen, später Erzbischof von Hamburg, und der amtierende Bischof Genn bekannten sich kürzlich schuldig, bei Missbrauchsfällen in ihrem Verantwortungsbereich „verheerende Fehler" gemacht zu haben.

Der inzwischen emeritierte Prälat Werner Thissen erläuterte in seinem Entschuldigungsschreiben die Motivlage seines damaligen Fehlverhaltens: Auf einer Personalkonferenz sei auf die Frage: „Muss der Täter denn nicht bestraft werden?" die von allen akzeptierte Antwort gewesen: „Der hat sich durch sein Vergehen am meisten schon selbst bestraft". Hinter diesem Einvernehmen steckte die zeittypische Verharmlosung von sexuellen Nahbeziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern. Nach Auskunft des Forensikers Hans-Ludwig Kröber wurden damals im staatlichen Justizbereich relativ geringe Strafen für Übergriffe an Minderjährigen unterhalb der Penetration ausgesprochen, meistens als Geldstrafe oder auf Bewährung ausgesetzt. In der oben erwähnten Bistumsrechtfertigung war zwar weiterhin von ‚Vergehen' und ‚Strafe' die Rede, aber eine förmliche Bestrafung kirchlicherseits oder vom Staat für ein ‚relativ kleines Vergehen' wurde als nicht zeitgemäß empfunden. Was von heute aus gesehen als perfide Vertuschungspraxis erscheint, die Versetzungen in entfernte Pfarreien, andere Bistümer oder gar ins Ausland, wurde damals unter der Kategorie „Strafversetzungen" als ausreichende Sanktion angesehen.

Die Zeitströmung der ‚sexuellen Revolution' beeinflusste auch die Kirche

Ohne die Berücksichtigung von zeitgeisthistorischen Strömungen und kulturpolitischen Tendenzen der damaligen Gesellschaft sind weder die signifikante Zunahme von Missbräuchen nach 1968 noch die laxe Sanktionierung in den Institutionen zu verstehen. (Diese Einbeziehung von zeithistorischen Zusammenhängen klammert die MHG-Studie aus. Offizielle Kirchenpublikationen reagieren bis heute gereizt bis aggressiv, wenn – wie kürzlich von Papst em. Benedikt – der moralpolitische Einfluss der 68er thematisiert wird.)

Seit den frühen 70er Jahren forderten die liberalen Marktschreier auf dem „großen Basar" der sexuellen Befreiung ausdrücklich die Abschaffung des Paragraphen zur Unzucht mit Minderjährigen. Zahlreiche Sexualwissenschaftler, renommierte Philosophen, angesehene Literaten, progressive Filmemacher sowie Teile der Grünen-Partei, der FDP und sogar des Kinderschutzbundes waren der Meinung, „einvernehmlicher Sex" zwischen Erwachsenen und Kindern sei nicht schädlich, sondern förderlich für beide Seiten. Der besonders in der evangelischen Kirche hoch angesehene Sexualforscher Helmut Kentler rühmte sich noch in den 90er Jahren, als staatlich anerkannter Sachverständiger bei allen Anklagen zu Kindesmissbrauch Freispruch für die Täter erwirkt zu haben.

In der katholischen Kirche konnte diese Unschuldsthese bei Sex mit Kindern nicht Fuß fassen – außer im flämischen Belgien. Dort wurde Mitte der 80er Jahre unter der Patronage des späteren Kardinals Danneels ein ‚Arbeitskreis Pädophilie' gegründet, der seine missbrauchsfördernden Beiträge in der flämischen Kirchenzeitung mit 1,5 Millionen Lesern verbreiten konnte. Noch in den 90er Jahren genehmigte die belgische Bischofkonferenz ein Religionsbuch, in dem man die sexuelle Luststimulierung von Kindern und Kleinkindern guthieß. Erst das Verdikt der römischen Glaubenskongregation unter der Leitung von Kardinal Ratzinger beendete die pädophilen Exzesse in der flämischen Kirche.

Das Beispiel Belgien zeigt, wie anfällig progressive Kirchenkreise für sexualliberalen Strömungen der Zeit waren. Wenn auch die Pädophilenpropaganda in offiziellen deutschen Kirchenkreisen nicht vertreten wurden – die zeitgeistigen Tendenzen liberaler Sexualitätspolitik hinterließen in den Köpfen von Moraltheologen, Seminaristen, Priestern und Bischöfen ihre Spuren. Möglicherweise wurde damals bei den Jungpriestern Kamphaus und Thissen jene lax-liberale Haltung geprägt, die sie später als bischöfliche Leitungsverantwortliche an den Tag legten.