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Nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der Kirche

- oder sogar vom katholischen Glauben abgefallen ( Synodaler Bruch 3 )

 

41 deutsche Bischöfe stimmen dem „Orientierungstext“ zu

 Im Verlauf des sogenannten „Synodalen Weges“ fand Anfang Februar d. J. die Dritte Synodalversammlung statt, bei der erstmals Texte in Zweiter Lesung beraten und endgültig beschlossen worden sind. Zu diesen Texten gehörte auch der sogenannte „Orientierungstext“, den das Präsidium unter der Überschrift „Auf dem Weg der Umkehr und der Erneuerung. Theologische Grundlagen des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland“ vorgelegt hatte.

 Abschied vom katholischen Offenbarungsverständnis

 Darin ist von - als für das Leben der gesamten Kirche maßgeblichen - „Quellen der Erkenntnis der Offenbarung“, den sogenannten „Orte der Theologie“, die Rede, die „in der Feier des Glaubens, in der Verkündigung des Evangeliums und im Dienst an den Nächsten mitten in der Welt gefunden“ würden (9). Zu den wichtigsten „Orten“ gehörten „die Heilige Schrift und die Tradition, die Zeichen der Zeit und der Glaubenssinn des Volkes Gottes, das Lehramt und die Theologie“  (10). Auch wenn der Heiligen Schrift und der Tradition eine besondere Bedeutung zugesprochen wird (16), sind die sechs genannten Orte letztendlich gleichberechtigt: „Kein Ort kann die anderen Orte ersetzen; alle brauchen die wechselseitige Unterscheidung und Verbindung.“ (10).

 Von besonderer Brisanz ist in diesem Zusammenhang die Marginalisierung des kirchlichen Lehramts durch die Ansprüche der Theologie und des Glaubenssinns der Gläubigen. So habe z. B. bei der Deutung der Bibel, die zunächst einmal „die Sache aller [ist], die die Bibel lesen“, das Lehramt „die Freiheit der theologischen Forschung und den Glaubenssinn der Gläubigen zu respektieren und zu nutzen“ (27).

 Damit ist die Aussage der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei verbum, „die Aufgabe […], das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären“, sei „nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut“ (Art. 10), erledigt!

 Der Glaubenssinn hat gegenüber dem kirchlichen Lehramt sogar ein Vetorecht: Er kann sich z. B. auch darin zeigen, daß „eine kirchliche Lehre von einem gewichtigen Teil des Volkes Gottes trotz vieler Erläuterungen und Erklärungen nicht angeeignet wird“ (47). Für das authentische ordentliche Lehramt gilt sogar, daß es „möglicherweise irren kann, wenn in Zweifel steht, ob es den Konsens aller im Glauben ausdrückt“ (58).

Kurzum: Der "Orientierungstext" verabschiedet sich von der kirchlichen Lehre von der göttlichen Offenbarung und deren Weitergabe, wie sie uns in der  Offenbarungskonstitution Dei verbum begegnet.

 Die Folgen liegen auf der Hand: Da der Konsens zwischen den „Orten der Theologie“ immer neu ausgehandelt werden kann, ist jede kirchliche Lehre dem Wechselspiel sich ändernder Meinungen ausgesetzt und grundsätzlich revidierbar. Vor diesem Hintergrund kann es ein überzeitlich geltendes Glaubensbekenntnis nicht mehr geben, ebenso wenig einen endgültig verbindlichen Moralkodex.

 Die  endgültige Abstimmung über den „Orientierungstext“ fand am 3. Februar statt; er wurde  von 86% der anwesenden Synodalen angenommen. Damit hat der „Synodale Weg“ sein Ziel erreicht: die Transformation der katholischen Kirche in eine offene Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Neuprotestantismus.

 So sprachen denn auch kritische Beobachter von einem „Bruch mit der Lehre“, einem „neuen Offenbarungsbegriff“, einer „Verabschiedung von Teilen der kirchlichen Lehre“  oder einem „folgenreichen Paradigmenwechsel“.

 Abschied von der kirchlichen Einheit

 Geradezu eine Ungeheuerlichkeit ist es, daß 41 Bischöfe dem „Orientierungstext“ zugestimmt und sich somit von der kirchlichen Lehre von der göttlichen Offenbarung distanziert haben.

 Es sind Bischöfe, die bei ihrer Weihe zum Bischof feierlich versprochen haben, bereit zu sein, „das Evangelium Christi treu und unermüdlich zu verkünden“ und „das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben“. Sie haben sich an einem zentralen Punkt der kirchlichen Lehre widersetzt und stehen daher nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.

 Da es bei dem Offenbarungsverständnis jedoch um den Glauben als ganzen geht, liegt möglichweise sogar „Apostasie“ vor. So heißt es im „Handbuch des katholischen Kirchenrechts“ (hrsg. v. Stephan Haering, Wilhelm Rees und Heribert Schmitz, 3. Auflage Regensburg 2015, S. 915): „Ein Gläubiger, der ganz vom Glauben der Kirche abfällt, sei es durch totale Zurückweisung des Glaubens oder durch Ableugnung einer für den christlichen Glauben konstitutiven Wahrheit, […], fällt in Apostasie.“ Nach can. 1364 CIC zieht sich der Apostat die Exkommunikation als Tatstrafe zu; d. h. die Exkommunikation tritt „automatisch“ ein.

 Es ist also denkbar, daß zumindest die Bischöfe, die dem Orientierungstext bewußt zugestimmt haben, nicht nur nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, sondern sogar exkommuniziert sind.

 Jetzt steht Papst Franziskus in der Pflicht - auch im Blick auf die Zustimmung eines Teils der Bischöfe zu den unsäglichen Angriffen des Synodalen Wegs auf die katholische Sexualmoral. Er muß die betreffenden Bischöfe auffordern, ihr „Ja“ zu jenen synodalen Beschlüssen, die der überlieferten Lehre der Kirche widersprechen, zu widerrufen - und sie schlimmstenfalls ihres Amtes entheben!

 

Christoph Blath