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Parteiisch-einseitige Medien zulasten der Kirche         24.9.2023

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat im Gespräch mit der Rheinischen Post am 1. August 2023 den Umgang der evangelischen Kirche mit sexualisierter Gewalt als unzureichend kritisiert. Frau Claus ist eine betroffene evangelische Christin. Sie wurde in ihrer Konfirmandenzeit von einem evangelischen Pfarrer missbraucht, den die Kirchenleitung anschließend in einen anderen Ort versetzte. missbraucht

Missbrauchsbeauftragte lobt die Aufarbeitung der katholischen Kirche als vorbildlich

Nach den Worten von Kerstin Claus könnten die Protestanten „einiges von der katholischen Kirche lernen“, die ein einheitliches System der Anerkennungsleistungen entwickelt habe. Dagegen gingen die evangelischen Landeskirchen unterschiedlich vor. „Noch immer gebe es dort regionale Regelungen, wonach Betroffene für Anerkennungszahlungen nicht nur die Taten plausibel machen, sondern auch das institutionelle Versagen nachweisen sollen“ (FAZ 1. 8. 2023). In bestimmten Landeskirchen sei der Höchstbetrag von Anerkennungszahlungen noch immer bei 5.000 Euro geblieben. Laut Mustersatzung der EKD ist der Höchstbetrag auf 50.000 Euro gedeckelt, während in der katholischen Kirche an einzelne Betroffene bis zu 140.000 Euro zur Anerkennung des Leids ausgezahlt werden. Derzeit gebe es keine andere institutionelle Struktur, die das erreicht habe, „was für Betroffene in der katholischen Kirche möglich wurde“, ergänzte Frau Claus.

Zur Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Köln stellte sie die kritische Frage: „Will es eine Institution wirklich wissen, will sie Taten wirklich aufklären und in die Aufarbeitung gehen?“

(Auf diese Frage hat der Visitationsbericht von zwei päpstlichen Gesandten im Herbst 2021 folgende Antwort gegeben: „Die Entschlossenheit von Erzbischof Rainer Woelki, die Verbrechen des Missbrauchs in der Kirche aufzuarbeiten, sich den Betroffenen zuzuwenden und Prävention zu fördern, zeigt sich nicht zuletzt in der Umsetzung der Empfehlungen der zweiten Studie, mit der er bereits begonnen hat.“)

… worauf die Medien mit Totschweigen reagieren

Von den großen Zeitungshäusern und Medienanstalten hat allein die Frankfurter Allgemeine einen angemessenen Bericht zu den kritischen Worten der Missbrauchsbeauftragten gegeben. Redaktionsnetz Deutschland und Deutschlandfunk brachten dazu kurze Meldungen, teils mit verfälschenden Schlussfolgerungen. Ansonsten gingen nur kleinere evangelische und katholische Medien auf das Thema ein.

Wo waren die großen Medienunternehmen wie stern, bild, Spiegel, Süddeutsche und Tagesspiegel, die Missbrauch- und Vertuschungshandlung in der katholischen Kirche stets anprangern und skandalisieren?  Die Zeitungen der Funk-Gruppe und WAZ, der Kölner Stadtanzeiger und die öffentlich-rechtlichen Medien haben in der Vergangenheit regelmäßig die kirchlichen Anerkennungszahlungen an die Betroffenen von 50.000 Euro und mehr als viel zu niedrig abgemahnt. In diesem Fall hätten sie die Skandalmeldung bringen können, dass in evangelischen Landeskirchen die Auszahlungen für das Leid der Missbrauchten auf 5000 Euro gedeckelt ist. Wenn das in einem katholischen Bistum passiert wäre, würde der Medienaufschrei gewaltig sein.

Aber Skandale bei den Protestanten decken die Medien mit Totschweigen zu. Sie blenden den Missbrauchskomplex in der evangelischen Kirche weitgehend aus, den sie in der katholischen Kirche grell ausleuchten und anprangern. Eine solche Publikationsstrategie ist weder eine wahrheitsgemäße und objektive Information der Öffentlichkeit noch ausgewogen und unparteiisch, wie es die berufsethischen Grundsätze fordern.

Was sind die Gründe für die parteiische Einseitigkeit der Medien zugunsten der Protestanten und zulasten der Kirche?

Die meisten Medien sind links-liberal orientiert. Mehr als 40 Prozent der Journalisten bekannte bei einer Befragung ausdrücklich ihre ressentimenthafte Abneigung gegen die katholische Kirche. Aus dieser antikirchlichen Einstellung ist ihr journalistischer Sucher vorwiegend auf negative Meldungen aus dem Bereich Kirche fokussiert.

In dem Claus-Interview wurde aber die katholische Kirche in zwei Bereichen als vorbildlich und besser ausgewiesen als die protestantischen Landeskirchen: einmal durch das einheitliche System von relativ hohen Anerkennungszahlungen und zum andern die niederschwellige entgegenkommende Akzeptanz von Berichten Betroffener. Auch die anderen gesellschaftlichen Institutionen (wie Sport, Schule, Heime etc.) hätten „nicht in Ansätzen das erreicht, was für Betroffene in der katholischen Kirche möglich wurde“:

Ein höchstes Lob von berufener Stelle für die Kirche als Vorbild für alle gesellschaftliche Bereiche! 

Doch diese Aussagen der Missbrauchsbeauftragten liegen völlig konträr zu den gepflegten antikirchlichen Vorurteilen der meisten Journalisten. Sie wollen die vorbildlichen  Seiten der katholischen Kirche einfach nicht wahrhaben. In dieser Einstellungsdissonanz entscheiden sie sich regelmäßig dafür, positive Meldungen über Kirche totzuschweigen und damit der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Journalistische Grenzüberschreitungen gegen die katholische Kirche    

Nach der oben erwähnten Befragung ist ein Großteil der Journalisten sogar bereit, journalistische Grundsätze und Grenzen zu überschreiten, wenn sie Reformstau und Missstände in der Kirche zu sehen glauben. Dann fühlen sie sich berechtigt, einseitig, aufbauschend, übertreibend, skandalisierend zu berichten oder falsche Zusammenhänge zu insinuieren.

Ein Beispiel: Die Kirchenredaktion des Deutschlandfunks unter der Leitung von Dr. Christiane Florin berichtete am 1. August 2023 von dem Claus-Interview in der Tendenz, beiden Kirchen „institutionelles Versagen“ vorzuwerfen, was so nicht zutrifft. Zum Schluss wird die Feststellung angefügt: „Nach Einschätzung von Experten leben in Deutschland heute rund sieben bis neun Millionen Menschen, die als Kind Missbrauch erlebt haben.“

Welchen Sinn hat die letztere Aussage, die ohne jeden Bezug zum Text steht? Offensichtlich soll die redaktionelle Bemerkung beim Leser einen Zusammenhang mit dem Kirchenthema suggerieren in die Richtung, dass die etwa acht Millionen Betroffenen mehr oder weniger im Raum der Kirche missbraucht worden seien – eine grotesk falsche Unterstellung. Die MHG-Studie von 2018 hatte für die letzten 65 Jahre 3.677 Missbrauchsopfer im Kirchenbereich ermittelt. Selbst wenn man wegen der Dunkelziffer das Zehnfache an Opfern annimmt, wäre das 0,45 Prozent von der Gesamtsumme der Missbrauchten.

Die Kirche am medialen Pranger

Ein weiteres Beispiel für einseitig-verzerrte Berichterstattung zulasten der Kirche lieferte kürzlich die Allgemeine Zeitung (AZ), ein Regionalblatt im Raum Mainz, Rheinhessen und Limburg. Die Tageszeitung hatte wie fast alle anderen Medien das Claus-Interview vom 1. 8. 2023 mit den positiven Wertungen zur katholischen Kirche im Zusammenhang mit Missbrauch und Anerkennungszahlungen als nicht publikationswert beiseitegeschoben. Denn sie bereitete gerade einen Artikel vor, der wie gewöhnlich ein negatives Bild von Kirche zeichnet. Am 3. 8. eröffnete die Zeitung mit dem Aufmacher: „Kirche am Pranger“.  Der folgende Bericht befasste sich mit einem Kölner Zivilgerichtsurteil vom 13. Juni 2023. Darin wurde das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil es einen Geistlichen gewähren ließ, der einen Jugendlichen in sieben Jahre 300 Mal missbraucht hatte.

Der AZ-Artikel enthält zwar in Teilen richtige und wichtige Informationen, doch das Framing einzelner Passagen und des Gesamtberichts vermitteln einen verfälschenden Eindruck - etwa durch die Schlagzeile „Kirche am Pranger“: Wenn heute Medien gesellschaftliche Institutionen an den Pranger stellen, betreiben sie vielfach mediale Rufmordkampagnen oder Anleitung zum Verschreien wie am mittelalterlichen Prangerbock. Das ist Missbrauch der Medienmacht, die sich zu sachlicher Information der Öffentlichkeit im Pressekodex selbstverpflichtet hat.

Bei dem erwähnten Gerichtsprozess zum sexuellen Missbrauch in den 1970er Jahren ging es aber gar nicht um die Kirche, sondern um einen einzelnen Kleriker als übergriffigen Serientäter. Die etwa 10.000 Geistlichen damals blieben zu 96 Prozent unbescholten. Auch deshalb ist die Schlagzeile „Kirche am Pranger“ völlig unangemessen.

Allerdings hatten sich deren bischöfliche Vorgesetzte damals allzusehr dem Zeitgeist angepasst. Zur Erinnerung: Die sozial-liberale Regierung Brandt hatte 1973 Kindesmissbrauch gesetzlich vom schweren Verbrechen zum leichten Vergehen herabgestuft. In Tausenden von Gerichtsurteilen und progressiven Schriften wurde einvernehmlicher Sex mit Kindern als folgenlos für die Betroffenen beurteilt. Regierungsamtliche Studien und später die Partei der Grünen stuften Kindersex als harmlos ein und forderten Straffreiheit. Im Rahmen dieses gesellschaftlichen Kontextes ließen Bischöfe übergriffige Geistliche gewähren oder höchstens versetzen. Sie vergaßen das biblische Drohwort vom Mühlstein gegen Kinderverführer.

Unterstellungen und Falschinformationen

Die zweite Schlagzeile zu dem Bericht lautet: „Rollt eine Klagewelle auf die Kirche zu?“ Im Artikel selbst wird diese Frage von einer Rechtsexpertin entschieden verneint. Sie verweist dabei auf das niederschwellig-entgegenkommende Anerkennungsverfahren im Rahmen der katholischen Kirche, das schon die Missbrauchsbeauftrage Claus gelobt hatte. Denn dieses erspart den Betroffenen das belastende zivilrechtliche Beweisverfahren. Nach Einschätzung der Fachfrau würden die meisten Opfer nicht klagen. Warum setzt dann die Zeitung die eher unwahrscheinliche These einer Klagewelle als skandalisierende Schlagzeile obenan?

In dem Beitrag wird die Behauptung aufgestellt: In einem „von den Bischöfen beschlossenen Entschädigungsverfahren werden höchstens 50.000 Euro ausgezahlt“. Diese These ist in zweifacher Hinsicht nicht zutreffend:

Die Höhe von Entschädigungen für Betroffene werden von einer „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UAK) festgelegt, also nicht beeinflusst von der Kirche oder abhängig von den Bischöfen, wie die Zeitungsaussage suggeriert. Außerdem gilt die Zahl von 50.000 Euro als Höchstbetrag für Entschädigung nur für die evangelische Kirche. Die UAK dagegen hat für Missbrauchsleid durch katholische Kleriker in 143 Fällen jeweils mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen von Mehrfachmissbrauch betrug die Entschädigungssumme mehr als 100.000 Euro. Das aktuelle Urteil mit der außergewöhnlich hohen Schmerzensgeldzahlung von 300.000 Euro liegt gleichwohl in der Logik der bisherigen Verfahren, da es eben die außergewöhnliche Zahl von 300 Missbrauchshandlungen widerspiegelt.

Die AZ folgt dem kirchlichen Polterclown Thomas Schüller

Doch die Allgemeine Zeitung verfolgt nicht den Pfad solcher rationalen Überlegungen, sondern schließt sich dem Skandalgeschrei von Thomas Schüller an. Der Münsteraner Kirchenrechtler ist bekannt als notorischer Krakeeler in kirchenpolitischen Fragen. In diesem Fall schlägt er auf die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen ein. Die Zeitung zitiert ihn mit den Worten: Angesichts des aktuellen Gerichtsurteils sei das bischöfliche Entschädigungssystem als „Armenspeisung krachend gescheitert“. Denn ein „Hohn“ seien die bisher geleisteten Entschädigungsleistungen (von vielfach mehr als 100.000 Euro – siehe oben). Was Schüller als Armenspeisung abkanzelt, ist das Verfahren der UAK, das die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung kürzlich als höchst lobenswert und vorbildlich für alle gesellschaftlichen Institutionen dargestellt hat.

Der Skandalisierungstheologe Schüller hat sich als kirchlicher Polterclown selbst disqualifiziert. Er dürfte damit für seriöse Zeitungen nicht mehr zitierbar sein.

Ein Tabu schützt die übergriffigen homosexuellen Täter

Die UAK bewilligte in den beiden letzten Jahren Leistungen für 1.809 Personen, davon zu 80 Prozent an Männer. Auch nach der MHG-Studie waren zu 80 Prozent minderjährige Jungen Missbrauchsopfer, die meisten im Alter von Pubertät und Geschlechtsreife. Aus diesen Zahlen ergibt sich die unabweisbare Folgerung, dass die Mehrheit der Täter homosexuelle Geistliche war. Aber diese Wahrheit wird sowohl von den säkularen Medien als auch den kirchlichen Stellen als tabuisiert. Jeder weiß es, aber kein Journalist darf es schreiben, sonst zensiert  ihn der Chefredakteur. Das Totschweigen kommt auch durch den Druck der einflussreichen Homo-Lobby zustande. Die präsentiert die Gruppe der Homosexuellen als Opfer von gesellschaftlichen Diskriminierungen. Für diese Selbstdarstellung wäre es äußerst störend, wenn die Wahrheit verbreitet würde, dass homosexuelle Kleriker überdurchschnittlich oft als Täter von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und vielfach als Serientäter in Erscheinung treten. Indem die Medien den Missbrauchsskandal mit voller Wucht „der Kirche“ zuschlagen, wird zusätzlich von der Risikogruppe homosexueller Kleriker abgelenkt.

Der Geistliche im oben erwähnten Zivilgerichtsprozess war ebenfalls ein homosexueller Missbrauchstäter. Sein Opfer war beim ersten Übergriff ein 13 Jahre alter Junge, also voll in der Pubertät. Über sieben Jahre vollzog der Kleriker 300 Missbrauchshandlungen an dem Heranwachsenden und später jungen Erwachsenen von 20 Jahren. Auch diese Tatumstände zu einem homosexuellen Serientäter werden in dem Bericht der Allgemeinen Zeitung totgeschwiegen.  

Hubert Hecker