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2. Folge Der Himmel über Lothringen – 5.Juli 2020

Faule Früchte?

Als eine von vielen Spielarten des "moralistisch-therapeutischen Deismus", entbehrt der heute in den katholischen Kirchen fast durchgängig gepredigte Glaubensversatz, völlig der Rückkopplung an die fast zweitausendjährige Wirklichkeit des objektiven Gottesbegriffs. Damit verkommt die Ehrfurcht vor Gott zu einer reinen Geschmacksangelegenheit, deren Mangel nur noch bemängelt wird, die aber nicht mehr als Gottes "Recht" eingefordert werden kann. Sehr schön kann man das an der jüngst wieder aufgeflammten Diskussion, um die Form der Kommunion erkennen:

Die Katholische Sonntagszeitung berichtetete am 17. Juni 2020 über die Predigt von Bischof Voderholzer (Regensburg) zu Fronleichnam in Zeiten der Coronakrise:

"In diesem Zusammenhang richtete der Bischof seinen Dank an alle, die zur Zeit auf Mundkommunion verzichten „zugunsten der in der Kirche als ebenso würdig betrachteten Handkommunion“. Sei nicht der Kommunionempfang selbst noch einmal wichtiger, als die äußere Form? „Meist sündigt man mit der Zunge mehr als mit der Hand“, zitierte Bischof Rudolf aus einer Predigt Kardinal Ratzingers aus dem Jahr 1978. Der Bischof schloss mit dem Hinweis: „Die Bevorzugung einer Form, die einem angemessen und würdig erscheint, darf nicht dazu führen, dass man eine andere Form als geradezu in sich böse verwirft oder nicht kommuniziert, statt die Form zu ändern, wenn es einen guten Grund dafür gibt." (Hervorhebungen von mir)

Auf die Sinnhaftigkeit unter gegebenen Umständen überhaupt besondere Hygieneregeln einzuhalten, will ich an dieser Stelle nicht eingehen und auf die Debatte, welche Form von Austeilung nun wirklich "hygienischer" ist, mich auch nicht einlassen. Anscheinend repetiert der Bischof von Regensburg hier aber die immer gleichen Behauptungen, die bereits seit jenen zwei Kirchgängergenerationen falsch sind, denen sie unermüdlich präsentiert werden. Nur wegen der aufgezwungenen Coronahygienemaßnahmen werden die folgenden Behauptungen jetzt auch nicht richtiger:

1. Der Mund sündigt in der Regel mehr als die Hand, und

2. beide Formen des Kommunionsempfangs sind gleichwertig und können deshalb gleich "würdig" vollzogen werden, weshalb

3. die Wahl der Form lediglich eine Frage der Gewohnheit und der persönlichen Frömmigkeit ist.

Wirklich, Exzellenz, sind Sie sicher? Ist das so?

Eingefleischten Vertretern der "würdigen" Handkommunion kann man durchaus mangelnde religiöse Bildung und auch den Unwillen zu dieser unterstellen. Ja, das gilt auch und ganz besonders für Msgr. Voderholzer. Er müsste es als Hirte und Theologe eigentlich besser wissen! - Der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, gilt bereits auf der Ebene des nur weltlichen Rechts.

Meine Frage an Msgr. Voderholzer ist: Wo - bitte schön! - hat "die Kirche" (damit meine ich das offizielle Lehramt und nicht irgendwelche schreibselnden Theologen, seien sie noch so zahlreich) offiziell die Handkommunion jemals als "eben so würdig" eingeführt, wie er behauptet?

Die Handkommunion ist -soviel ich weiß-, bis heute sogar, lediglich ein Indult.

Auch in der offiziellen Einführung in die neueste Ausgabe des Missale Pauls VI., die auch den Ritus der Kommunion der Gläubigen festschreibt, wird an der Mundkommunion immer noch als der Regel festgehalten, für die Handkommunion bedarf es demnach ausdrücklich einer 'Erlaubnis' (siehe: Grundordnung des Römischen Messbuches, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch [3. Auflage] 12. Juni 2007, Nr. 161)

Mehr als 40 Jahre nach der Verpflichtung der Priester auf das Neue Messbuch Pauls VI.  mag die Mundkommunion zwar eine derart weit verbreitete und so lange geduldete Ausnahme von der Regel geworden sein, dass sie inzwischen zum Gewohnheitsrecht geworden ist, das man schlecht von Heute auf Morgen abschaffen kann, aber sie ist immer noch lediglich nur eine geduldete, wenn auch von den meisten Bischöfen bevorzugte Form, wogegen man als Katholik auf die Mundkommunion ausdrücklich ein Recht hat!

Das ergibt sich schon aus der unterschiedlichen Natur der beiden Formen. Die Mundkommunion ist eine organisch aus dem ebenfalls organischen Ritus des Betens und Glaubens der Kirche, wie er im Messbuch Pius V. für immer festgeschrieben wurde, gewachsene Form. Die Handkommunion dagegen gehört historisch zum Menschenmachwerk des Novus Ordo Missae und ist wie letzterer, einfach nur eine künstliche Erfindung von einflussreichen Liturgieingenieuren, die sich im Zuge des 2. Vatikanums mit ihren Vorstellungen durch- und damit über die Regel, dass das Gesetz des Betens das Gesetz des Glaubens bestimmt, hinweggesetzt haben.

Mit einer persönlichen, dem Sakrament hinzugelegten "Ehrfurcht" kann man die Gottwohlgefälligkeit diese Form der Kommunion genauso wenig rechtfertigen, wie die des neuen Messritus. Wie die Messe keine Privatandacht nach jeweiligem Geschmack der Gruppierung ist, die ihr beiwohnt, kann die Kommunion  auch keine Privatdevotion sein. Sie ist der Empfang eines Sakraments, das nach einer festgelegten Ordnung stattfinden muss, weil sich in dieser Ordnung eine Glaubensaussage wiederspiegelt. Der Ritus eines Sakramentsempfangs darf genausowenig den Launen einer "tagesaktuellen" Wissenschaft ausgesetzt werden, wie die Liturgie im allgemeinen. Keiner von den Befürwortern der Handkommunion würde auf die Idee kommen, das Taufwasser über die Füße anstatt über die Stirn eines Täuflings zu gießen, weil das 'hygienischer' oder 'ungefährlicher' sei und behaupten, dass das "genauso würdig" geschehen könne, zudem die Füße garantiert weniger sündigen als die Stirn!

Es geht bei der Sakramentenspendung nicht primär um die "Ehrfurcht" des Empfangenden, und schon gar nicht um die Sündig- oder Heiligkeit eines Körperteils. Über das Vorhandensein der inneren Disposition des Empfängers hat die Kirche noch nie urteilen wollen. Zum würdigen Kommunionsempfang genügt eine äußerlich feststellbare "Würde".

Mit der Mundkommunion wird eine klare  Trennung  zwischen dem Spender (Jesus Christus durch die Person des Priesters) und dem Empfänger ausgedrückt. Niemand kann über Gott, der sich im Sakrament hingibt, selbst verfügen! Wenn aber ungeweihte Hände nach diesem  Gott greifen (müssen), dann kann das noch so ehrfürchtig geschehen, es findet dadurch immer ein  "Sich-Bemächtigen" der unverfügbaren Gnade statt. Nun gilt aber: Lex orandi statuat legem credendi. So sollte es eigentlich nicht verwundern, wenn dem Greifen nach dem Heiligsten Leib und Blut Christi, die Selbstermächtigung über die Inhalte des Glaubens folgt, wie es gerade der sogenannte "Synodale Weg" vorexerziert.

Und wenn jetzt sogar Bischöfe die Corona Zeiten dafür missbrauchen,  etwas zur Vorgabe zu machen, was lediglich ein Indult ist, dann müsste dem letzten naiven Novus-Ordo-Konservativen aufgehen, dass ein Ritus keine Frage der persönlichen Frömmigkeit sein kann. - Ob nun unbedarft oder ganz bewusst, Bischöfe, wie Msgr. Voderholzer fördern  einen fragwürdigen Sakramentenbegriff und ernten damit auch dessen faule Früchte. Man deshalb kann Katholiken, die ihre Seele nicht verlieren wollen, nur raten, jene Bischöfe und Kirchen völlig zu meiden, die einen Blödsinn wie Handkommunion als "sichere Alternative" vertreten.

Kerstin Brosei