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Der Synodale Irrweg (2)

Die defizitäre MHG-Studie führt auf den Synodalen Irrweg. Eine Revisionsdebatte ist unumgänglich. 

Von Hubert Hecker.

Für die Themenwahl der Arbeitskreise des Synodalen Wegs sind nach Aussage der DBK-Bischöfe die Ergebnisse der MHG-Missbrauchsstudie maßgeblich gewesen: Die Gründe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker seien laut den Forschern in Strukturmängeln der Kirche zu suchen, insbesondere in der zölibatären Lebensform der Priester, der Ämter- und Machtfülle von Klerikern sowie der kirchlichen Sexualmoral.

Solche Ansichten wurden bereits vor zehn Jahren von der Boulevardpresse vertreten. Bei dem Mediensturm im Frühjahr 2010 nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in der Berliner Canisiusschule propagierten viele Medien im Skandalmodus die Meinung, der kirchliche Binnenraum sei eine Brutstätte für sexuelle Übergriffe. Insbesondere der Zölibat sowie die strenge kirchliche Sexuallehre würden sexuellen Missbrauch begünstigen, wenn nicht hervorbringen. Die „Schuld der Kirche“ als Institution titelte damals die Frankfurter Neue Presse.

Die mediale Stimmungsmache zeigte Wirkung. Nach einer Umfrage im Sommer 2010 äußerte 56 Prozent der Befragten die Meinung, sexuelle Missbräuche würden in der Kirche häufig vorkommen, insbesondere von übergriffigen Priestern.

Wissenschaftliche Studien: Der Zölibat bedeutet relativer Schutz vor Missbrauch

Dagegen meldeten sich schon bald namhafte Wissenschaftler mit wissenschaftlichen Studien zu Wort. Der forensische Psychiater Prof. Hans-Ludwig Kröber und der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer kamen aufgrund von eigenen Erhebungen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die Gruppe der zölibatären Priester signifikant weniger häufig in Missbrauchsverhalten verwickelt ist als andere Männer der entsprechenden Altersgruppen. Nach Prof. Kröber sind die Missbrauchszahlen bei katholischen Geistlichen 36 Mal niedriger als beim männlichen Durchschnitt der Bevölkerung. Der Forensiker ließ sich mit dem pointierten Diktum zitieren, man werde „eher vom Küssen schwanger als vom Zölibat pädophil“.

Eine im Oktober 2012 veröffentlichte Studie von vier Forensik-Professoren unter der Leitung von Norbert Leygraf bestätigte diese Ergebnisse mit dem Resümee: „Eine Koppelung der Debatte um sexuellen Missbrauch durch Geistliche und dem Zölibat entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Die Verantwortung für sexuelle Missbrauchshandlungen ist bei den Tätern zu suchen und kann nicht auf die Institution ‚katholische Kirche’ übertragen werden, wie es in der derzeitigen medialen Berichterstattung häufig der Fall ist. Sexualdelikte werden von den unterschiedlichsten Berufsgruppen begangen (z. B. auch Polizisten, Richtern, Ärzten, Pädagogen u. v. a. m), dennoch stellt man nicht das Rechtssystem oder eine ganz Profession in Frage…“

In den Sportvereinen sollte der Zölibat abgeschafft werden!

Neben den Wissenschaftlern wiesen vereinzelt auch Publizisten wie Alice Schwarzer darauf hin, dass die meisten Missbrauchsfälle im Nahbereich der Familie vorkommen sowie in anderen weltlichen Institutionen. Doch nur sehr zögerlich griffen die Medien sowie gesellschaftlich und politisch Verantwortliche Schwarzers Impuls zur Enthüllung von sexuellen Übergriffen in allen gesellschaftlichen Bereichen auf. Erst nach und nach kam heraus, was an Misshandlungen und Missbräuchen in weltlichen Internaten und Heimen in West und Ost passiert ist. Publizierte Übergriffe von Trainern und Gruppenleitern in Sportvereinen und bei Pfadfindern ließen erahnen, dass bisher nur ein Zipfel vom verbreiteten Missbrauch ans Tageslicht gekommen ist. Übergriffe wurden im Bereich der sozialen und medizinische Pflege, im TV, Film- und Schowgeschäft bekannt. Die 20.000 polizeilich angezeigten Missbrauchsfälle jährlich sind nur als ein Lichtkegel in einem großen Dunkelfeld anzusehen. Von bis zu einer Million Betroffenen spricht Johannes W. Rörig, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. „In jeder Klasse sitzen zwei bis vier betroffene Kinder sexueller Gewalt“, stellte eine Fachfrau im Deutschlandfunk fest. Die Uni Ulm spricht in einer 2019 publizierten Studie von „200.000 Fällen sexuellen Missbrauchs im (Breiten-) Sport“. Bei den Kaderathleten war sogar ein Drittel aller befragten Sportler von sexualisierter Gewalt betroffen. Das ermittelte eine wissenschaftliche Safe-Sport-Studie von 2017. 

Angesichts der horrenden Missbrauchszahlen quer durch alle Schichten und Institutionen zeigt sich deutlich die mediale Fehleinschätzung von 2010, die Gründe für sexuelle Übergriffigkeit allein in spezifisch kirchlichen Strukturen zu suchen. Das bringt ein ironisch-sarkastisches Wort auf den Punkt: „In den Sportvereinen sollte der Zölibat abgeschafft werden!“

Fehlerhafter Ansatz führt zu misslungener Studie

Doch genau auf diesem falschen Pfad bewegt sich die MHG-Studie von 2018. Die Forscher aus Mannheim, Heidelberg und Gießen fokussieren sich im Einvernehmen mit der Deutschen Bischofskonferenz auf den populistischen Ansatz, allein innerkirchliche Faktoren für sexuelle Übergriffe verantwortlich zu machen. So ist als wichtigstes qualitatives Projektziel formuliert: „Die Identifikation und Analyse von Strukturen innerhalb der katholischen Kirche, die das Geschehen möglicherweise begünstigten“ (MHG-Studie S. 22).

Die Studie ist an dieser vorgegebenen Engführung des Erklärungsansatzes gescheitert. Sie musste misslingen bei dem oben dargestellten Wissen um die gesellschaftliche Breite bei sexuellen Übergriffen. In zwei Teilprojekten müssen die Forscher zugeben, dass sich die Missbräuche in der Kirche nach Art und Tätertypen nicht von sexuellen Übergriffen in der Gesellschaft unterscheiden. Aber in den zusammenfassenden Empfehlungen der Studie behandeln die Autoren die Kirche wie eine abgeschlossene Insel ohne gesellschaftliche Einflussnahme von außen. Bei einer unabhängigen seriösen Untersuchung wären die Sexualvergehen in einen zeithistorischen und kulturpolitischen Erklärungszusammenhang gestellt worden - wie bei der 2019 publizierte Studie des Wissenschaftlers Heiner Keupp über die Odenwaldschule. Aus wissenschaftsethischen Gründen hätten die MHG-Forscher die vorgegebene Einschränkung für die Interpretation ihrer Daten nicht hinnehmen dürfen.

Vordergründig haben die Autoren die erwarteten Auftragsergebnisse geliefert: Unter dem der Studie vorangestellten Kapitel mit dem Titel ‚Zusammenfassung und Empfehlungen‘ (MHG-Studie S. 3-20) sind die angeblich missbrauchsfördernden Strukturelemente wie kirchliche Sexuallehre, Zölibat, klerikaler Machtmissbrauch und andere Punkte skizziert worden. In Wirklichkeit sind in diesen Passagen „so gut wie alle wissenschaftlich unbelegten, aber populären Forderungen eingegangen“.

Dieses resümierende Urteil fällt der Psychiater, Therapeut und Theologe Manfred Lütz in seiner kritischen Analyse auf kath.net unter der Überschrift: „Leider spektakulär misslungen!“ Im Gegensatz zur MHG-Studie belegt der Kritiker seine Thesen. Nicht nur bei den vorangestellten Empfehlungen, auch an einzelnen Teilprojekten zeigt er Widersprüche, wissenschaftliche Defizite und unzureichende Methoden auf. Seine Kritik soll exemplarisch am zweiten Teilprojekt (S. 55-130) dargestellt werden. Darin wird das Vorgehen der MHG-Autoren deutlich, wie sie Schuld und Verantwortung der Einzeltäter auf die Institution Kirche und ihre Strukturen abschieben.

Methodisch-wissenschaftliche Mängel des 2. Teilprojektes  

In dem betreffenden Kapitel werden Interviews mit Missbrauchstätern vorgestellt. Die von einem Gerontologen entwickelte Art der Gesprächsführung bewertet Lütz als ungeeignet für den forensischen Untersuchungsbereich. Denn die empathisch-verständnisvollen Interviews luden die Missbrauchstäter geradezu ein, Entschuldigungsstrategien zu verfolgen: Sie selbst hätten an den Übergriffen keine oder nur wenig Schuld, sondern die Gesellschaft, die strenge katholische Sexualmoral und andere kirchliche Zwänge hätten sie in eine emotionale Dynamik zur Disposition für Missbrauchstaten gebracht. Die Forscher machten sich dieses Abschieben von individueller Tatverantwortung zu eigen - etwa mit der Behauptung, die meisten Missbrauchstaten seien ungeplant aus der unkontrollierten „Intensität von Emotionalität und Erotik“ entstanden. Das Gegenteil ist richtig, wie Lütz aus den statistischen Daten des dritten Teilprojekt derselben Studie nachweist: „83,1 Prozent der Taten waren geplant und nur 5,4 % spontan“. Weiterhin stellt Lütz fest: Indem die Autoren kritiklos die Selbstexkulpierung der Täter akzeptierten, hebelten sie den ethisch-rechtlichen Konsens aus, nach dem „ein erwachsener Mann für seine Taten ausschließlich selbst verantwortlich ist“.

Indem die Autoren die Beweisführung für die These von den missbrauchsbegünstigenden objektiven Strukturen aus dem subjektiven Bestreben der Täter nach Selbstrechtfertigung ableiteten, war das Scheitern dieses Ansatzes vorprogrammiert. Aber die MHG-Autoren ließen sich dadurch nicht von ihren kirchenkritischen Fabulierungen abhalten. In den Schluss-Folgerungen zu diesem Teilprojekt wird die Schuldverschiebung von den Tätern auf die Kirche in Empfehlungen gefasst. Lütz nennt sie einen „Tiefpunkt“ wissenschaftlichen Arbeitens: „Ohne jede Datengrundlage, aufgrund einer zufällig zusammengesetzten kirchenkritischen Stichprobe“ von vorwiegend homosexuellen Klerikern (72 Prozent der Interviewten) und ihren subjektiven Meinungen geben die Autoren „Vermutungen“ zum Besten: Die Haltung der katholischen Kirche zur Homosexualität und „eine für Teile der römisch-katholischen Kirche charakteristischen Homophobie“ hätten „zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen beigetragen haben können“.

Zusammenfassung der methodisch-wissenschaftlichen Mängel dieses Teilprojektes:

▪ Die Zufallsauswahl der Gesprächsteilnehmer erlaubt keine repräsentativen und damit verallgemeinernden Aussagen.
▪ Die oben erwähnten Folgerungen des Autors sind demnach nicht valide.
▪ Die empathische Gesprächsführung eignet sich nicht für forensische Interviews.
▪ Sie verleitete die Forscher zu einer nachweislich falschen Motivbehauptung.
▪ Subjektive Meinungen der Täter können keine wissenschaftliche Evidenzaussagen zu objektive Strukturen begründen.
▪ Die Akzeptanz von Abschiebung der Täterverantwortung auf die Institution ist ein unethisches Vorgehen.

Das zentrale Projektziel wurde verfehlt

Neben dem 2. Teilprojekt kritisiert Lütz an weiteren Großkapiteln die wissenschaftliche Solidität der jeweiligen Ausführungen. Zum Teilprojekt 6 etwa, dem „Kern des Ganzen“ mit den Ergebnissen der Aktenanalyse aus allen Diözesen Deutschlands zeigt er „wissenschaftliche Mängel in der Datenpräsentation“ auf. Darüber hinaus gibt es „kühne Forderungen“, die nicht einmal „rudimentär mit Daten belegt werden können“. Er stellt die Frage, „wer das wissenschaftlich kontrolliert“ habe.

Dagegen stellt der Kritiker an den Teilprojekten 3 und 5 heraus, dass sie „wirklich aussagekräftig“ bzw. „wissenschaftlich sehr sauber recherchiert und auch interessant“ sind.

Es mag überraschen, dass im 5. Teilprojekt, in dem eine Übersicht zu wissenschaftlichen Missbrauchsstudien gegeben wird, eine indirekte Kritik an dem Ansatz der MHG-Studie zu erkennen ist. Dort wird resümierend festgestellt (S. 236): Die in der Literatur untersuchten Taten zeigen in vielen Merkmalen keinen Unterschied zwischen katholischen und anderen Institutionen. Dieses wesentliche Untersuchungsergebnis steht im Widerspruch zu dem Projektziel, nach dem spezifische Strukturmerkmale der katholischen Kirche signifikant Missbrauchstaten begünstigen würden.

Auch die Einteilung der beschuldigten Kleriker in drei Grundkategorien „lassen sich in bereits publizierte Typologien von sexuellen Missbrauchstätern außerhalb des kirchlichen Kontextes zuordnen“ (S. 12). Nach dieser Aussage haben kirchlich-institutionelle Gegebenheiten keinen besonderen Erklärungswert für sexuelle Übergriffe.  

Als Resümee dieser Analyse zu den Teilprojekten ist festzustellen: Das substanzielle Projektziel, missbrauchsfördernde Strukturelemente der Kirche nachzuweisen, kann die MHG-Studie in keinem Punkt einlösen. Weil die Erkenntnisse der einzelnen Projekte von verschiedenen Professoren nicht wirklich abgestimmt und zusammengeführt wurden, kommt es mehrfach zu sich widersprechenden Aussagen gegenüber dem Projektziel, wie oben gezeigt.

Was die MHG-Studie auf 300 Seiten nicht erklären kann, soll auf zwanzig Seiten der „Zusammenfassung“ nachgeholt werden, insbesondere unter dem Titel: „Kontextualisierung der Befunde im Hinblick auf spezifische Strukturen der katholischen Kirche“. Die Forscher stellen in dem Kapitel zur Projektstruktur und Methode richtig fest, dass „ein statistischer Nachweis kausaler Zusammenhänge zwischen einzelnen Phänomenen nicht möglich“ sei. Aber in dem Abschnitt Kontextualisierung machen sie genau das Unmögliche: Der Text „strotzt nur so von kausalen Spekulationen“ (Lütz).

Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Horst Gann, bestätigt die kritische Analyse von Lütz. In einem Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt 40/2019 wirft er der MHG-Studie mangelnde Seriösität und Sorgfalt vor. Man habe den Eindruck, dass es den Autoren der Studie darum ging, „auf schwacher Datenbasis Kausalzusammenhänge zu üblichen kirchenkritischen Themen zu konstruieren“. Die Einschätzung von der Voreingenommenheit der Forscher erläutert eine Fachärztin für psychosomatische Medizin an öffentlichen Äußerungen von Prof. Dreßing mit dem Resümee, dass es der Studie offenbar eher um eine antikirchliche Kampagne als um die Opfer gegangen sei. Prof. Hans-Ludwig Kröber bemängelt in der Fachzeitschrift für Forensische Psychiatrie, dass die Studie den statistisch nachweisbaren erheblichen Rückgang der Fallzahlen in den beiden letzten Jahrzehnten verschweigt bzw. hinwegreden will. Die „drastische“ Reduzierung von Missbrauchstaten im Raum der Kirche, die stärker war als in der Allgemeinbevölkerung, ist auch auf die Präventionsbemühungen der Kirche zurückzuführen. Das Ergebnis der wirksamen kirchlichen Prävention passte den Forschern wohl nicht in ihr kirchenpolitisches Konzept.   

Populäre kirchenkritische Behauptungen statt solide wissenschaftliche Forschung

Zum Thema Zölibat fällt die Studie weit hinter eine qualitative wissenschaftliche Erörterung zurück: Die Missbrauchszahlen bei Diakonen sprächen gegen den Zölibat. Eine ernsthafte Forschung müsste zumindest berücksichtigen und herausrechnen, dass es für die Hälfte des Untersuchungszeitraums, also bis nach dem Konzil, keine verheirateten Diakone gab. Für die Erhärtung ihrer Behauptungen hätte sich eine seriöse Studie mit den gegenteiligen Thesen anderer Forscher auseinandersetzen müssen. So bleibt es bei der schieren Behauptung, dass der Zölibat ein „Risikofaktor“ für Missbrauchshandlungen sei. Lütz nennt das eine der „unbelegten, aber populären Thesen und Forderungen“. In diesem Fall ist an das Resümee der Leygraf-Studie von 2012 zu erinnern, wonach die Koppelung von sexuellem Missbrauch durch Geistliche und dem Zölibat jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt.

Die Thesen in dem Abschnitt „Klerikalismus“ (S. 13) sind erkennbar spekulativ. Die Eingangsthese: „Sexueller Missbrauch ist vor allem auch Missbrauch von Macht“ ist ebenso wenig aus den empirischen Daten der Studie abgeleitet wie die weitere Behauptung: sexuelle Übergriffigkeit seien ein Auswuchs der hierarchisch-autoritären Dominanz von Priestern, die qua Amt und Weihe eine Machtposition gegenüber Nicht-Geweihten einnähmen. Der Pennsylvania-Report belegt mit Namen und Biographien das Gegenteil: Insbesondere die Serien-Missbrauchstäter bahnten ihre Taten jeweils mit kumpelhaften Annäherungen an – einem offensichtlich nicht-klerikalem Verhalten. Einen ähnlichen Kumpel-Kaplan und Missbrauchspriester beschreibt Daniel Deckers in der FAZ vom 15. 9. 2018. Prof. Hans-Ludwig Kröber stellt in einem Fachaufsatz fest, dass ein großer Teil von Missbrauchstätern sich als „linke, fortschrittliche Lehrer verstanden, welche die restriktive katholische Sexualmoral als rückschrittlich kritisierten und den betroffenen Schülern ihre eigene sexuelle Übergriffigkeit als einen Akt sexueller Befreiung einzureden versuchten“. Die Studie will uns dagegen mit spekulativen Überlegungen weismachen, dass konservativ-autoritäre Kleriker unter dem Vorwand der kirchlichen Sexualmoral der Haupttyp der Missbrauchstäter gewesen wäre.  

Als Beispiel für das „spezifische Strukturmerkmal“ von klerikalem Machtmissbrauch werden „die im Teilprojekt 6 genannten Versetzungs- und Sanktionierungspraktiken genannt“. Es stimmt, dass die bischöflichen Verantwortlichen bis 2010 Missbrauchstäter mit oder ohne Therapie um wenige Prozentpunkte häufiger versetzten als Nicht-Beschuldigte. Doch die Behauptung, dass ein „autoritär-klerikales Amtsverständnis“ zu Versetzungen und anderen ?? ungeeigneten Reaktionen geführt haben könnte, ist eine These ohne jegliche Belege. Nicht einmal ein Minimum von wissenschaftlicher Erörterung wird hier geleistet – etwa durch die Gegenüberstellung von anderen säkularen Erklärungsansätzen: Die bischöflich Verantwortlichen könnten einerseits den verbreiteten Einschätzungen von damals renommierten Sexualwissenschaftlern wie Wolff, Barsch, Lautmann, Kentler, Bernard, Sandfort u. a. gefolgt sein, dass einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern letzteren nicht schaden würden. Des Weiteren gaben damals namhafte Psychologen den Bischöfen Ratschläge, die die MHG-Studie noch im Jahre 2018 im Teilprojekt 2 empfahl: „Fort- und Weiterbildung, Supervision, Gesprächsgruppen oder Psychotherapie“ können dazu beitragen, dass pädophile Präferenzstörungen „gut kontrolliert und kompensiert“ werden können. Zurückversetzt in den damaligen Kontext müsste bei diesem Ratschlag gefragt werden: Warum sollten die Bischöfe dem Psychologenrat nicht folgen, ‚erfolgreich therapierte‘ Kleriker wiedereinzusetzen und zu versetzen?

Jedenfalls ist die Behauptung, die frühere Versetzungspraxis sei ein Beleg für klerikalen Machtmissbrauch, wieder nur eine populäre Hypothese, die in der Studie nicht einmal erörtert wird, von Verifizierung ganz zu schweigen.

Homosexuelle Missbrauchskleriker entlasten – die kirchliche Sexuallehre anklagen

Ähnlich einseitig-verengt wird der Befund interpretiert, nach dem mehr als zwei Drittel der Missbrauchten männlich war, überwiegend geschlechtsreife Jungen. Immerhin geben die Autoren, wenn auch ziemlich verklausuliert zu, dass diese Tatsache nur mit einem beträchtlichen Anteil homosexueller Geistlichen zu erklären ist.

Bei der Analyse von Missbrauchsstrafakten im Teilprojekt 3 stellte man fest, dass in säkularen Institutionen mit Betreuung von Kindern und Jugendlichen  – z. B. in Schulen – der Anteil von homosexuellen Missbrauchstätern mit 6,4 Prozent schon deutlich über der Homosexuellenquote in der Gesellschaft lag. Bei den beschuldigten Klerikern eruierte die Studie eine Zahl von knapp 20 Prozent an übergriffigen Homosexuellen. In einer Vorstudie hatte der Leiter der MHG-Studie, Prof. Harald Dreßing, eine Untersuchung vorgestellt, bei der etwa 40 Prozent der klerikalen Missbrauchstäter eine homophile Orientierung angab.

Auch wenn man von einem überproportionalen Anteil von Homosexuellen bei Klerikern ausgeht – Schätzungen sprechen von 10 bis 20 Prozent -, ist deren Quote bei den Missbrauchstätern noch einmal doppelt oder dreifach so hoch. Darüber hinaus steigert der hohe Anteil von homosexuellen Mehrfachtätern beträchtlich die Anzahl von männlichen Opfern mit dem Ergebnis, dass mehr als zwei Drittel der Opfer Jungen im geschlechtsreifen Alter von homosexuellen Klerikern missbraucht worden sind.

Aber von diesen Daten wollen weder die Professoren noch die DBK-Bischöfe etwas hören. Stattdessen wieder der Refrain: Entlastung der Täter, Anklage gegen die Kirche: Weil die Kirche homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen ablehne, müssten die „entsprechenden Neigungen von Priestern verleugnet oder versteckt ausgelebt“ werden. Wieso soll das eine „Erklärung“ für den außerordentlich hohen Anteil von missbrauchten pubertierenden Jungen durch ephebophile bzw. homosexuelle Kleriker sein? Auch für heterosexuelle Zölibatäre sind Beziehungen zu Frauen nicht erlaubt. Müssen sie deshalb ihre Neigungen ‚versteckt ausleben‘ und pubertierende Mädchen missbrauchen? Schließlich widerlegt ein Vergleich mit der Odenwaldschule den oben erwähnten Erklärungsansatz. Denn die liberale, reformorientierte UNESCO-Schule wies bei Akzeptanz von Homosexualität und offenen homosexuellen Beziehungen von Lehrkräften sogar einen höheren Missbrauchsgrad an älteren Jungen auf als jede kirchliche Internatsschule.

Die von der Studie propagierte These, dass die Lehre der Kirche zu Homosexualität den massenhaften Jungen-Missbrauch durch homosexuelle Kleriker begünstigt hätte, ist weder plausibel noch bewiesen, sondern schlicht falsch. Und darauf will der synodale Arbeitskreis eine ‚Neubewertung der Homosexualität‘ aufbauen?   

Manfred Lütz kommt bei diesen Argumentationen zu dem vernichtenden Urteil: „Der wissenschaftliche Tiefpunkt ist die ‚Zusammenfassung‘“. Darin seien „offensichtlich so gut wie alle wissenschaftlich unbelegten, aber populären Forderungen eingegangen. (…) Man kann sich eigentlich nicht vorstellen, dass irgendein Wissenschaftler so etwas schreibt.“

Die wissenschaftlich defizitäre MHG-Studie weist die Synode in die Irre

Zum Schluss bleibt die Frage, weshalb die führenden DBK-Bischöfe bei dem Projekt die forensisch gebotene Einzelverantwortung der Täter hintanstellen und nur den Erklärungsansatz von innerkirchlichen Strukturen in den Vordergrund gerückt haben wollten. Diese Fragestellung wird in den nächsten Beiträgen dieser Reihe „Synodaler Irrweg“ genauer untersucht werden.   

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hatte Recht, als er in seinem Redebeitrag zum Auftakt der Synode die Wissenschaftlichkeit der MHG-Studie infragestellte. Von diesem fehlerhaften Ausgangspunkt kann der Synodale Weg nur in die Irre führen.

Angesichts dieser offenkundigen Fehlentwicklung wäre ein ‚Weiter so‘ im Synodenfahrplan ein inakzeptables Vorgehen. Der Wechsel im DBK-Vorsitz und die Zeit der Corona-Krise sollte als Chance für Besinnung und Umkehr genutzt werden, um die Grundlagen und Ziele des Synodalen Wegs zu überprüfen. Als erster Schritt dahin erscheint es notwendig, dass alle Synodalen den kritischen Text von Manfred Lütz gründlich studieren.  Vor dem nächsten synodalen Arbeitstreffen müsste dann ernsthaft und ehrlich das Basisprogramm der Synode diskutiert werden. Die Revisionsdebatte ist deshalb unumgänglich, weil auf einer misslungenen Studie mit wissenschaftlich defizitären Ansätzen und Ausführungen kein solider kirchlicher Reformprozess aufgebaut werden kann. Es ist erneut zu erörtern, ob nicht der Papstbrief mit seinen vielen Anregungen als ein fruchtbarer Basistext für den Weg zur dringend notwendigen Neuevangelisierung der Kirche in Deutschland der Synodenarbeit zugrunde gelegt werden sollte.   

 

Wir empfehlen Ihnen die Petition https://www.lifesitenews.com/news/successful-petition-supports-german-catholics-opposing-bishops-protestantizing-church mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.