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Gegensätzlichkeiten

 Ein Kommentar von Professor Dr.  med. Eberhard Gross, Hamburg

Wer ganz zur Kirche gehört, hat auch das Recht, zur Eucharistiefeier zu gehen. Ich habe niemanden ein - oder auszuladen. Wer seinem Gewissen folgt, dem habe ich nicht das Abendmahl zu verwehren. […] Aber ich hoffe, dass ich das gemeinsame Abendmahl noch erlebe. Das wäre wunderbar.“ (Bischof Dr. Bätzing 17.9.2017)

 Welcher nun unwürdig von diesem Brot isst und von dem Kelch des Herrn trinkt, der ist schuldig an dem Leib und dem Blut des Herrn. Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er und trinke von diesem Kelch. Denn welcher also isst und trinkt, dass er nicht unterscheidet den Leib des Herrn, der isst und trinkt sich selber zum Gericht. Korinther 1, 27 - 29

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     Die Erwartung einer gemeinsamen „konfessionsübergreifenden Abendmahlsfeier“, die Bischof Bätzing im Vorfeld des ökumenischen Kirchentages in Frankfurt kräftig nährte, hat sich nicht erfüllt. Das gemeinsame Abendmahl fand nicht statt, noch nicht. Offenkundig hält der Vorsitzende der DBK die Realisierung seines Sehnsuchtsgegenstandes aktuell kirchenpolitisch für inopportun ohne ihn als strategisches Ziel aufzugeben, wie er auf einer Podiumsdiskussion[1] (17.9.2017) sagte: „Wer ganz zur Kirche gehört, hat auch das Recht, zur Eucharistiefeier zu gehen. Ich habe niemanden ein - oder auszuladen. Wer seinem Gewissen folgt, dem habe ich nicht das Abendmahl zu verwehren.“ In einer gleichsam unbischöflichen Sprache fuhr er fort: „Es war Jesu sehnsuchtsvolles Gebet, dass wir vereint sind. Und wir haben’s versaut. Aber ich hoffe, dass ich das gemeinsame Abendmahl noch erlebe. Das wäre wunderbar.“ 

     Seine neue Taktik auf dem Weg zum gemeinsamen Abendmahl, die er 2020 öffentlich gemacht hat[2], ist nur insofern neu, als der Ökumenische Arbeitskreis (ÖAK), dem Bätzing auch selbst angehört, eine gefällige theologische Begründung lieferte. Bätzing erklärte dazu, die Empfehlung des ÖAK ziele lediglich darauf ab, Feiern von Eucharistie und Abendmahl für einzelne Christen der anderen Tradition zu öffnen. Bätzing sagte wörtlich: „Das Dokument (Anm. „Gemeinsam zum Tisch des Herrn“) will einen theologischen Begründungsrahmen zur Verfügung stellen für den Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung einzelner Gläubiger, zur Eucharistie beziehungsweise zum Abendmahl hinzuzutreten, nicht aber eine gemeinsame Feier des Herrenmahles ermöglichen.“ (5.3.2020).

Der Bischof empfiehlt also etwas, was in der Amtskirche längst Usus ist und was jetzt so öffentlichkeitswirksam auf dem ÖKT in Frankfurt von seinem Stadtdekan demonstriert wurde, der der evangelischen Präsidentin des Kirchentages die Kommunion reichte. Denn niemand, wird abgewiesen, wie man es schon lange bei Feiern der Hl. Messe beobachten kann, wenn auch Nichtkatholiken teilnehmen. Vielmehr hat sich in der Amtskirche eine Atmosphäre des unterschiedslosen Willkommens ausgebreitet. Die Handkommunion, die eine Unterscheidung von Heiligem und Unheiligem verwischt, hat ihr Übriges dazugetan. Der Priester weist in der Regel nicht einmal auf die Bedingungen einer würdigen Kommunion hin.

      Dass man auch im Frankfurter Dom vor noch nicht allzu langer Zeit auf diese Bedingungen hinwies und damit rechtmäßig handelte, schildert eindrucksvoll ein Besucher der Gedenkmesse zum zehnjährigen Todestag von Alfred Herrhausen, dem ermordeten Chef der Deutschen Bank. Der damalige Zelebrant, Prämonstratenser-Chorherr Augustinus Graf Henkel von Donnersmarck, Theologe und Wirtschaftsethiker machte vor der Austeilung der Hl. Kommunion die Besucher darauf aufmerksam, dass nur diejenigen den Leib des Herrn empfangen können, die im katholischen Glauben leben. Im vollbesetzten Dom ging nur eine kleine Gruppe zur Kommunion. Einige Nichtkatholiken, die der Besucher nach der Hl. Messe auf das Procedere des Zelebranten ansprach, hielten es für ganz selbstverständlich.

     Offenbar hat der Bischof mit seiner Sehnsucht nach dem gemeinsamen Abendmahl auch manchen seiner Priester angesteckt und sah sich in Kenntnis der Praxis, wahrscheinlich aber auch durch die substantiell vernichtende Kritik der Glaubenskongregation an dem Dokument „Gemeinsam zum Tisch des Herrn“ genötigt, anlässlich des Ökumenischen Kirchentages in einem Brief an die Priester[3] allzu große Erwartungen zu dämpfen: „Gemäß dem katholischen Messbuch gibt es diese Form (Anmerkung: wie bei den Protestanten) der persönlich ausgesprochenen Einladung auch nicht. Es ist daher weder eine allgemeine Einladung noch eine Ausladung auszusprechen“, so der Bischof. Voraussetzung für einen würdigen Empfang der eucharistischen Gaben sei für Katholiken wie Nichtkatholiken die Prüfung des eigenen Gewissens. „Als Seelsorger respektieren wir die Gewissensentscheidung, wenn jemand nach ernster Prüfung und in Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben die Heilige Kommunion empfängt (1.3.21)“, sodass auf dem ÖKT die Kommunion lediglich auch an nichtkatholische Christen gespendet werden soll, wie es auch geschehen ist.

     Des Bischofs Kampf für das gemeinsame Abendmahl ist ein Lehrstück für die Zerstörung der Kirche durch den Ökumenismus und zugleich ein Lehrstück für die Strategie und Taktik bei diesem Zerstörungsfuror, wobei Strategie und Taktik hier in ihrer negativen Bedeutung als Streben nach einem schlechten Ziel durch ein täuschendes Handeln verstanden werden. Das Lehrstück, das man aus dem politischen Betrieb kennt, ist leicht zu durchschauen. In der Kirche stiften diese so verstandenen Prinzipien nur Schaden, da der geistliche Führer als Taktiker seine eigentlichen Absichten verbirgt und sich nicht immer von einer lauteren Gesinnung leiten lässt. Bätzings Handeln ist so auch ein Handeln im Stil der Konzilskirche, die seit dem Vaticanum II den Gutgläubigen im wahrsten Sinn gleich doppelt hintergeht. Einerseits wurde und wird die wahre Absicht, die Protestantisierung verschleiert: mit der praktischen Abschaffung des Bußsakramentes und der Praxis der Eucharistie als bloße symbolhafte Handlung mit der faktischen Abkehr von dem Glauben an die Realpräsenz. Andererseits folgt daraus, dass die der Kirche Anvertrauten nicht auf den Weg zum Seelenheil geführt werden, wenn ihnen nicht gar der Weg dorthin von der Neuen Kirche versperrt wird.

     Man könnte die flinken Wendungen des Bischofs in den Auffassungen über die Eucharistie, angefangen mit der Sehnsucht nach dem Gemeinsamen Abendmahl, über die er bei er sich bei der Vorstellung der Studie des ÖKA so ausdrückte[4]: „Ich trage den Text als Frucht des ökumenischen Dialogs vieler Jahre mit und schließe mich dem Votum der Theologen an“, über den Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung einzelner Gläubiger, zur Eucharistie beziehungsweise zum Abendmahl hinzuzutreten (2019) bis zur Gewissensentscheidung (Anm. auch von Nichtkatholiken), „wenn jemand nach ernster Prüfung und in Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben die Heilige Kommunion empfängt“ (2021), als eine gewisse Rückbesinnung, nicht aber als  Rückkehr zum katholischen Glauben werten, wenn er nicht auch die Nichtkatholiken, die ihrem Gewissen nach sich in Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben „wissen“, einladen würde. So aber kann man in den flinken Wendungen des Wortführers des Synodalen Weges wohl nicht mehr als eine reine Taktik sehen.        

     Das zeigt die substantielle Kritik der Glaubenskongregation[5] an den Thesen des Dokumentes des ÖAK „Gemeinsam zum Tisch des Herrn - Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie“. Der ÖAK vertrete folgende Positionen: Die Kirche sei nicht zu einem sakramentalen Mittlerdienst beauftragt. Die Kirche könne nicht die Kriterien bestimmen, wer zur Kommunion gehen darf, da Christus der alleinige Gastgeber sei. Die verschiedenen Auffassungen über die Eucharistie seien lediglich historisch bedingte unterschiedliche Traditionen, die daher auch keiner Legitimation durch eine apostolische Sukzession bedürfen. Es fehle das Bekenntnis zur Realpräsenz. Voraussetzung zur Kommunion sei lediglich die Taufe.

     Diese Positionen zur Eucharistie machen praktisch tabula rasa mit dem katholischen Glauben. Allerdings ist es eine gedankenschwache und ebenso unbegründete tabula rasa, welcher der „großartige Begründungsrahmen“ des Bischofs (s.o.) zwar zeitgeistige, die Hl. Schrift missachtende und darum pseudotheologische Argumente, aber keine wahren und guten Gründe liefert. Man kann dem Bischof nur die berühmten Worte zurufen, die dem Hl. Augustinus, wie er in den Confessiones berichtet, zugerufen wurden: „Nimm und lies“!

 

 

 



[1] Veranstaltet von katholischen und evangelischen Gemeinden in Montabaur

[2] Erklärung des Vorsitzenden der DBK zum Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt 2021. Kirche und Leben, 5.3.2020

[3] Vom 1.März 2021 im Hinblick auf den bevorstehenden Ökumenischen Kirchentag, Website Bistum limburg.de

[4] 11.9.2019 Frankfurt, Website Bistum Limburg.de

[5] Tagespost, 19.9.2010, Glaubenskongregation kritisiert Ökumene Papier zum gemeinsamen Abendmahl