Freie Abtreibung – ein Meilenstein für Frauenrechte oder eine rechtliche Missgeburt?
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 1993 ein Lebensschutzkonzept befürwortet, das bei Konflikten „in der Frühphase der Schwangerschaft den Schwerpunkt auf Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen".