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Keine Priesterweihe im Bistum Limburg

 

Für das Bistum Limburg bedeutet das Jahr 2023 ein Tiefpunkt in seiner Diözesangeschichte. Wohl zum ersten Mal seit der Gründung vor fast 200 Jahren ist kein Priester im Hohen Dom zu Limburg geweiht worden. Bischof Bätzing zeigte sich im ZEIT-Gespräch vom 14. 9. 2023 betroffen über dieser Entwicklung. Auf die Frage der Journalistin: „Haben Sie vor etwas Angst?“ sagte der Bischof als dritten Punkt: „Mich ängstigt, dass kaum noch jemand Priester werden will, denn eine katholische Kirche ohne Priester gibt es nicht.“

Die Angst des Limburger Bischofs ist berechtigt, dass der dramatische Rückgang von Priesterweihen die Identität der katholischen Kirche beschädigen und letztlich zerstören würde. Christus selbst hat die Apostel/Bischöfe/Priester beauftragt, an seiner Stelle in der eucharistischen Gedächtnisfeier seinen Erlösungstod zu vergegenwärtigen. Aus dieser vom Priester vermittelten Christuspräsenz in Wort und Brot wächst die Kirche zu einer missionarischen Gemeinde.

Bischof Bätzing muss sich aber fragen lassen, ob und wie er selbst zum Niedergang der sakramentalen Kirche im Bistum Limburg beigetragen hat. Das soll im Folgenden erörtert werden. 

In seinem ersten Fastenhirtenbrief 2017 betonte der damals neue Limburger Bischof diese katholische Identität noch:

 „Ihre gemeinsame Mitte und Kraft findet sie (die Gemeinde) in der Eucharistiefeier am Sonntag.“ Denn nicht wir machen Kirche, sondern durch die eucharistische Feier des Todes und der Auferstehung Jesu Christi werden wir „zu seiner Kirche geformt und untereinander geeint“.

Abkehr von der sakramental-eucharistischen Kirche im Bistum Limburg …

Doch schon ein halbes Jahr später präsentierte der Bischof ein neues Kirchenkonstrukt. Das geschah auf einer Dezernentenkonferenz im Zuge der Einrichtung von diözesanen Großpfarreien. Die bisherige sakramental-eucharistische Kirchenverfassung wurde denunziert als selbstbezogen und nur auf Selbsterhalt fixiert. Die neue „Kirchenentwicklung“ sollte bedürfnisorientiert nach der „sozialräumlichen Methode“ entwickelt werden und zum „erfüllten Leben der Menschen beitragen“. Es ging um die Dienstleistungsfrage: Für wen sind wir da? oder: Was können wir für Sie tun?

Aus diesen Worten könnte auch ein humanistisches Programm einer sozialen NGO gelesen werden. Jedenfalls war von einer christlichen Sendung der sakramentalen Kirche aus der Mitte des eucharistischen Glaubens keine Rede mehr. Der Auftrag Christi zu einer heilsverkündenden missionarischen Kirche scheint aufgegeben.

In den Binnenbeziehungen müsse ein Kultur- und Strukturwandel eingeleitet werden zu einem „partizipativen Gesamtprozess“ der Beratung und Entscheidung. (In diesen Formeln konnte man schon 2017 die Glocken läuten hören für den Synodalen Weg.)

Das damals eingerichtete Leitungsteam für Kirchenentwicklung plädierte ausdrücklich gegen eine priester- und „eucharistiefixierte“ (!) Gemeindebildung. Allein aufgrund der „Taufwürde“ eines jeden Katholiken brächte das priesterliche Volk Gottes aus ihren Reihen die Gaben und Talente hervor, die sie für die Kirchenbildung braucht. Doch wie sollten Charismen wachsen, wenn bei den meisten Christen der Glaubensinhalt weitgehend verdunstet ist und die Kinder und Jugendlichen von „getauften Heiden“ in den Gemeinden keine kontinuierliche Katechese bekommen?

Die fehlende Glaubensbasis kümmert die herrschenden Laiengremien im Bistum Limburg nicht. Sie haben auch kein Interesse an Katechese und Evangelisierung. Es kommt ihnen allein darauf an, die Position der Laienfunktionäre zu stärken sowie die dreifache Vollmacht der Priester zum Verkündigen/Evangelisieren, Heiligen und Leiten der Gemeinden abzubauen.

Der 2018 von Bischof Bätzing als Regens des Limburger Priesterseminars eingesetzte Dr. Christof May richtete in diesem Sinne die Priesterausbildung aus. Einer der Weihepriester sagte im Herbst 2021: „Ich möchte in meinem achtsamen Umgang mit Menschen die taufpriesterliche Berufung des Einzelnen fördern … ein Wegbegleiter des pilgernden Gottesvolkes sein mit Stärkung des ehrenamtlichen Taufpriestertums ….“ (Der Sonntag 7.11.2021).

… Wende zu einer lutherischen Laienkirche

Schon 2010 hatte der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz den Zielpunkt einer am Protestantismus orientierten Laienkirche ausgegeben: „Die zentrale Gestalt der Kirche ist der Laie, der zum Gebrauch seiner Gaben gekommen ist, nicht der geweihte Priester, der ihm dabei behilflich sein soll“ (FAZ 14.11.2010). Mit diesem lutherischen Anspruch sollte das Weihepriestertum vollständig demontiert werden, ja ein kirchlicher Umsturz eingeleitet werden bezüglich der bisherigen Kirchenlehre.

Bischof Bätzing, der in seinem Bischofseid Treue zur kirchlichen Lehre versprochen hat, duldet diese destruktiven Tendenzen zum Priestertum in seiner Diözese. Auch in der „Kirchenzeitung“ des Bistums Limburg wird die antipriesterliche Propaganda immer wieder verbreitet. Im „Sonntag“ vom 24.9.2023 dozierte der Theologie-Professor Laubach: „Die ersten Christinnen und Christen feiern privat in Häusern Gottesdienst. Essen zusammen, helfen einander. Für ihre Art zu glauben, brauchen sie keinen Priester und keine Kirchengemeinde. Die Glaubenden organisieren ihre Glaubensformen selbst.“ Diese Aussagen sind eine ziemlich naive Rückprojektion der professoralen Wunschphantasien von einem priester- und kirchenlosen Spontanchristentum auf das frühe Christentum, zu der die Quellen ganz anderes sagen.

Wenn Bischof Bätzing in seinem Bistum weiterhin zulässt, dass laikale Propagandisten gegen die sakramentale Kirche und die priesterliche Eucharistiefeiern Stimmung machen, dann wird die Kirche in ihrem Identitätskern beschädigt. 

Es ist die bischöfliche Pflicht des Hirten, die Ortskirche auf ihrer christologisch-sakramentalen Grundlage zu erneuern. Dazu gehört unabdingbar, die Eucharistiefeier als „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (2. Vaticanum) hervorzuheben – etwa durch ein Hirtenwort. Auch mit anderen glaubens- und eucharistiefördernden Begleitaktionen sollte die Kirchenbildung und -bindung der Gläubigen bestärkt werden. Die „dogmatische Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium)“ hat dafür die grundlegenden Weisungen gegeben, in denen auch die Stellung von sakramentalen Priestern und taufpriesterlichem Gottesvolk geklärt wird:

„Der Amtspriester vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gottes dar.
Die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit. Sie üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe“ (Lumen gentium Nr. 10).

Hubert Hecker