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Protest gegen Impfstoffe, die aus embryonalen Stammzellen entwickelt wurden   

Ein Kommentar von Hubert Hecker

Die Impfstoffe des britischen Pharmaunternehmens AstraZeneca sowie weiterer chinesischer und amerikanischer Firmen sind aus den Zell-Linien abgetriebener Kinder entwickelt worden. Bei den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna kamen fötale Zell-Linien bei der Testung des Impfstoffes zum Einsatz.

Nach der Lehre der Kirche sind diese aus menschlichen Zell-Linien entwickelten Produkte das „Resultat einer unrechtmäßigen Handlung gegen das Leben“. Die Verwendung von menschlichem „biologischem Material“ unerlaubten Ursprungs stellt „immer ein schweres sittliches Vergehen … gegen die Würde eines menschlichen Geschöpfes“ dar, wie die vatikanische Instruktion „Dignitas personae. Über einige Fragen der Bioethik“ vom 8. 12. 2008 ausführt.

Allerdings müsse der Grad der Mitwirkung an dem sittlichen Vergehen differenziert werden: So haben die Firmen und Wissenschaftler, die die Produkte aus menschlichen Stammlinien von abgetriebenen Föten erzeugen oder sie verwenden, eine größere moralische Verantwortung als etwa die Labortechniker, Chemiearbeiter oder LKW-Fahrer, die den problematischen Impfstoff ausliefern.  Ebenso stehen der impfende Arzt oder der impfbereite Patient nur in einer entfernten Mitwirkung an dem ursprünglichen Verbrechen der Abtreibung, der Vermarktung von abgetrieben Föten sowie dem Ansetzen von embryonalen Zell-Linien.

Unter den Umständen der relativ entfernten Mitwirkung kann im Einzelfall die Inanspruchnahme des inkriminierten Impfstoffs moralisch zulässig sein - unter den zwei Bedingungen, „dass keine anderen, ethisch unproblematischen Medikamente bzw. Impfstoffe zur Verfügung stehen und eine ernste gesundheitliche Gefährdung“ bzw. medizinisch-soziale Notwendigkeit vorliegt.  Gleichzeitig werden alle Katholiken, insbesondere die verantwortlichen kirchlichen Stellen in die Verpflichtung genommen, gegen die Verwendung von Pharmaprodukten aus fötalen Stammzellen „Einspruch zu erheben und zu fordern, dass die Gesundheitssysteme andere Arten von Impfstoffen zur Verfügung stellen“. Dieser geforderte Protest ist der Tatsache geschuldet, dass auch bei einer nur sehr entfernten Mitwirkung / Begünstigung des Ursprungsverbrechens die Anwendung von Impfstoffen aus fötalen Zell-Linien ein moralisches Vergehen bleibt.

Diese Beschreibung entspricht in etwa der aktuellen ethischen Dilemma-Situation in Deutschland. In dieser Lage sind die deutschen Bischöfe gefordert, auf drei Ebenen zur Gewissensbildung der Katholiken beizutragen:
▪ mit sachlicher Aufklärung über die Impfstoffherstellung und -wirkung;
▪ die moraltheologische Argumentation erläutern bezüglich der relativen Nähe bei der Mitwirkung an ethisch problematischem Handlungsgeschehen;
▪ bei den Abwägungen zu den Dimensionen von Gefahrenabwehr oder sozialer Notwendigkeit auf Klugheitskriterien hinweisen. Die Bischöfe würden ihre Hirtenpflicht vernachlässigen, wenn sie einfach eine allgemeine Erlaubnis zur mRNA-Impfungverträten.

ch die Frage, welche Risiken und Langzeit-Nebenwirkungen bei den in Deutschland angebotenen mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer bisher nicht ausgeschlossen werden können, sollte die DBK in einer wissenschaftlichen Fachgruppe abschätzen lassen. Denn nach dem mRNA-Impfprinzip waren im letzten Jahrzehnt bei der klinischen Erprobung zu Mitteln gegen die Lungenkrankheit SARS „schwere Autoimmunreaktionen im Lungengewebe verursacht“ worden – so Prof. Dr. med. Paul Cullen.

Neben dieser ‚gemäßigten‘ Anwendung der aufgezeigten moraltheologischen Prinzipien ist eine strengere katholische Auslegung vorzustellen.

Die von vier Bischöfen unter der Federführung von Weihbischof Athanasius Schneider publizierte Stellungnahme setzt bei der Schwere des „abscheulichen Verbrechens“ der Abtreibung an. Die Tötung der ungeborenen, schutzlosen Kinder sei eine so ungeheuerliche Untat, schreiben die Bischöfe, „dass jede Art von Verkettung mit diesem Verbrechen, auch eine sehr entfernte, unmoralisch ist und von einem Katholiken nicht akzeptiert werden kann“.  Denn jede Verbindung zu dem Abtreibungsprozess verdunkle das Zeugnis der Kirche zum absoluten Lebensschutz bzw. werfe einen Schatten auf die Pflicht der Kirche zum Protest gegen die Tötung ungeborener Kinder. Deshalb sei die Zurückweisung von Impfstoffen, zu deren Entwicklung / Herstellung menschliche Embryonalzellen verwendet werden, ein Zeugnis für den Lebensschutz.

Für beide Positionen gilt die moralische Pflicht, Einspruch zu erheben gegen die Herstellung von Impfstoffen aus fötalen Stammzellen abgetriebener Kinder als eine in sich schlechte Handlung. In diesen Protest sind auch weitere unmoralische Handlungsstränge der Abtreibungs- und Kosmetikindustrie einzubeziehen: der Handel etwa von Planned Parenthood mit fötalem Gewebe und dessen Verwendung bei dem Testen und der Herstellung von Kosmetikprodukten.

Dieser vernehmliche Protest sollte von katholischen Blogs und Gruppen sowie insbesondere von Seiten der Bischöfe. Islamvertretern ist es durch Erklärungen und Lobbyarbeit gelungen, große Pharmakonzerne zur Berücksichtigung der islamischen Speisegesetze zu bewegen und deshalb für die Produktion von Corona-Impfstoffen nicht das übliche Schweinegelatine zu benutzen. Wieviel mehr müssten die Christen auf die universale Ethikregel pochen, dass für Pharmaprodukte kein Material aus Stammzellen abgetriebener Kinder verwendet werden darf?!!